Aus diesem Grunde wurde die Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, facherübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden. Durch diese Teamarbeit kann die Beratung in allen Schwerpunkten zusätzlich in englisch und russisch erfolgen. Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets der gesetzte Maßstab ist.
Neuigkeit: Staubsaugen und Wischen!
Wer muss den Staubwedel schwingen? Sind Arbeitnehmer zur Reinigung der Büro- und Sanitärräume verpflichtet?
Neuigkeit: Besserer internationaler Designschutz
Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet und damit das deutsche Geschmacksmustergesetz modernisiert und gleichzeitig die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Letztere ändert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle und passt es den heutigen Anforderungen an.
Neuigkeit: Kita Streik? Wohin mit dem Kind?
Die Gewerkschaften rufen wieder zum Streik in Kitas und Kindergärten auf. Für die meisten berufstätigen Eltern entsteht damit das Problem der Kindesbetreuung. Vielen Eltern ist jedoch unbekannt, bei einer unverschuldeten Verhinderung sie für kurze Zeit zu Hause bleiben können, ohne Gehaltskürzungen befürchten zu müssen.
Urteil: L´Oreal auf Vergleichslisten
In einem in den letzten Tagen veröffentlichten Urteil des EuGH (18.06.2009, C-487/07, „L´Oreal“) hatte dieser sich mit einem Fall beschäftigt, in dem einige Hersteller preiswerter Nachahmerparfums Vergleichslisten an potentielle Abnehmer verteilten, in denen Markenparfums – z.B. L´Oreal - mit angeblich korrespondierenden Düften gegenübergestellt wurden.
Urteil: IPay ist schutzfähig
Entgegen der Ansicht des DPMA vertritt das Bundespatgericht in seiner Entscheidung die Auffassung, dass die Marke "IPAY" für Inkassodienstleistungen nicht beschreibend ist, da sie ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und zudem kein Freihaltebedürfnis der Eintragung entgegensteht.
Urteil: Gewerbliches Ausmaß § 101 UrhG