Aus diesem Grunde wurde die Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, fächerübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden.
Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets der gesetzte Maßstab ist.
Neuigkeit: Kein Krankenversicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag
Wird ein Arbeitsverhältnis allein zum Zwecke der Absicherung gegen Krankheit abgeschlossen, liegt hierin ein Rechtsmissbrauch, mit der Folge, dass keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wird. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Neuigkeit: Persönlichkeitsrecht vs Pressefreiheit
Eva Hermann unterliegt beim Bundesgerichtshof indem dieser die Entscheidung der beiden vorinstanzlichen Gerichte in Köln aufhebt und in der Berichterstattung über das Buch "Das Prinzip Arche Noah - Warum wir die Familie retten müssen" keine Persönlichkeitsverletzung sieht.
Neuigkeit: Neue Spielzeugrichtlinie für Online-Händler
Künftig ergeben sich vor allem für die Betreiber von Online-Shops im Zuge des Inkrafttretens der neuen „EU-Spielzeugrichtlinie“ (2009/48/EG) neue Informationspflichten. Durch die Angabe von Name und Adresse des Herstellers beziehungsweise Importeurs auf dem Spielzeug sowie die Nennung einer Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer oder eines anderen Identifikationskennzeichens soll Spielzeug eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar sein.
Urteil: 1000 nicht markenfähig
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Markenanmelderin die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht die Eintragung des Zeichens „1000“ als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hatte.
Urteil: Thomson life ./. Life
Bei identischen Waren oder Dienstleistungen kann eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.
Urteil: Kammergeicht bestätigt Irreführende Formulare
Das Kammergericht in Berlin hat die Einschätzung des Landgerichtes hinsichtlich der seitens der DMV Deutsche Markenverlängerung GmbH verwendeten Formulare bestätigt und beurteilt diese in einem Hinweisbeschluss als irreführend und wettbewerbswidrig. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen.