Aus diesem Grunde wurde die Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, fächerübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden.
Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets der gesetzte Maßstab ist.
Neuigkeit: Wichtig für alle Webshop-Betreiber: neue Button-Lösung
Der Deutsche Bundestag hat am 02. März 2012 verschiedene Änderungen des BGB auf den Weg gebracht, unter anderem die sogenannte Button-Lösung. Hinter diesem Begriff versteckt sich die generelle Pflicht von Online-Händlern, sich vom Verbraucher eindeutig bestätigen zu lassen, dass dieser sich mit seiner Bestellung verbindlich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt diese Bestätigung wie bei Online-Shops üblich durch Anklicken eines Buttons, muss dieser eindeutig beschriftet sein, beispielsweise „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“.
Neuigkeit: The World's Leading Trademark Professionals 2011
Regelmäßig werden von dem internationalen Fachmagazin “World Trademark Review die Markendaten der einzelnen Länder ausgewertet und dabei ermittelt, welche Kanzleien in dem jeweiligen Land die meisten Marken anmelden.
Neuigkeit: The World's Leading Trademark Professionals 2011
Regelmäßig werden von dem internationalen Fachmagazin “World Trademark Review die Markendaten der einzelnen Länder ausgewertet und dabei ermittelt, welche Kanzleien in dem jeweiligen Land die meisten Marken anmelden.
Urteil: 1000 nicht markenfähig
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Markenanmelderin die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht die Eintragung des Zeichens „1000“ als Gemeinschaftsmarke abgewiesen hatte.
Urteil: Thomson life ./. Life
Bei identischen Waren oder Dienstleistungen kann eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.
Urteil: Kammergeicht bestätigt Irreführende Formulare
Das Kammergericht in Berlin hat die Einschätzung des Landgerichtes hinsichtlich der seitens der DMV Deutsche Markenverlängerung GmbH verwendeten Formulare bestätigt und beurteilt diese in einem Hinweisbeschluss als irreführend und wettbewerbswidrig. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen.