Aus diesem Grunde wurde die Kanzlei auf bestimmte Fachgebiete ausgerichtet und zudem die Arbeitsweise und Struktur so angepasst, dass komplexe, facherübergreifende Problembereiche in Teamarbeit gelöst werden.
Unsere Mandanten können juristische Beratung auf höchstem Niveau erwarten, wobei der persönliche Kontakt zum Mandanten stets der gesetzte Maßstab ist.
Neuigkeit: Vertragliche Kürzung des Kündigungsrechts
Die in § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgesehene Verkürzung der Kündigungsfrist durch einzelvertragliche Vereinbarungen ist nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nur im Rahmen der vierwöchigen Kündigungsfrist zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB) zulässig. Hingegen darf von den verlängerten Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 2 BGB), die an die Beschäftigungsdauer anknüpfen, nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung abgewichen werden.
Neuigkeit: Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Nach der neuen Arbeitsstättenregel (ASR A3.5) vom 23. Juni 2010 sind tolerierbare Obergrenzen für Temperaturen am Arbeitsplatz nun verbindlich festgesetzt und sollten von Arbeitgebern berücksichtigt werden, um möglichen Schadensersatzansprüchen vorzubeugen.
Neuigkeit: Talfahrt dauert an
Laut einer aktuellen Umfrage bewerten mittelständische Unternehmen aus Berlin und Brandenburg die wirtschaftliche Lage überwiegend als angespannt.
Forderungsmanagement, Inkasso-Voraussetzungen
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Urteil: Adlon kann auf Geschichte verweisen
Beruht der Verlust der Priorität eines Unternehmenskennzeichens wegen der langfristigen Einstellung des Betriebs nicht auf einer selbstbestimmten unternehmerischen Entscheidung, sondern auf der durch die Teilung Deutschlands eingetretenen Unmöglichkeit, den Betrieb (hier: ein Hotel) am historischen Standort fortzuführen, so kann die ursprüngliche Priorität wieder aufleben, sofern der Name des Unternehmens aufgrund seiner Geltung oder Berühmtheit dem Verkehr in Erinnerung geblieben ist und dem neu eröffneten Unternehmen wieder zugeordnet wird.
Urteil: Oberbürgermeisterin muss Kunst dulden
Die Oberbürgermeisterin von Dresden wollte die weitere Veröffentlichung eines Gemäldes welches sie nackst, lediglich mit einer Bürgermeisterkette bekleidet, wiedergibt untersagen. Nachdem die erste Instanz, das LG Dresden dem Stadtoberhaupt noch recht gab und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah, hat der u.a. für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige 4. Zivilsenat des OLG Dresden den Antrag der Dresdner Oberbürgermeisterin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.
Urteil: L´Oreal auf Vergleichslisten
In einem in den letzten Tagen veröffentlichten Urteil des EuGH (18.06.2009, C-487/07, „L´Oreal“) hatte dieser sich mit einem Fall beschäftigt, in dem einige Hersteller preiswerter Nachahmerparfums Vergleichslisten an potentielle Abnehmer verteilten, in denen Markenparfums – z.B. L´Oreal - mit angeblich korrespondierenden Düften gegenübergestellt wurden.