Ein Forderungsmanagement sollte professionell betrieben werden und die Einleitung eines konsequenten Mahnverfahrens zeitnah zum vereinbarten Zahlungsziel erfolgen, auch um mögliche Verjährungen zu vermeiden.
Die geltenden Regelungen zur Verjährung von Forderungen erläutert Rechtsanwalt Felix Ginthum: „Die meisten Forderungen verjähren innerhalb der so genannten regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Aus diesem Grund drohen Ende 2007 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2004 zu verjähren. Die Frist kann in bestimmten Fällen durch Hemmung oder Neubeginn verlängert werden. Durch Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgt beispielsweise die Hemmung der Verjährung. Sollte der Schuldner den Anspruch anerkennen, beginnt die Laufzeit der Verjährungsfrist erneut. Zu beachten ist das durch außergerichtliche Mahnungen der Eintritt der Verjährung nicht verhindert wird.“
Neben der dreijährigen Verjährungsfrist gibt es noch speziellere kürzere sowie längere Fristen, durch unsere Rechtsanwälte werden bei Beauftragung durch Sie die korrekten Verjährungsfristen festgestellt und seitens unseres Büros jederzeit kontrolliert.
Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert dessen zeitnahe Zustellung beim Schuldner. Dies kann sich im Einzelfall als schwierig darstellen, wenn der Schuldner verzogen ist oder der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Sollten deshalb Recherchen erforderlich werden, führen wir diese für Sie durch. Eventuelle Mehrkosten hierfür beschränken sich auf die entstehende Gebühren Dritter.
Prüfen Sie Ihre offenen Forderungen gegenüber Dritten und leiten Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu. Sie können hier für den folgenden
INKASSO-Auftrag verwenden oder uns die erforderlichen Daten per Email
inkasso@f-200.com zusenden.
Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Ginthum@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.