Ausnahme zum Prioritätsprinzip

Das OLG Stuttgart (Urt. v. 26.7.2007, Az. 7 U 55/07) hatte über den Streit zweier Parteien um eine mit ihrem Unternehmensnamen identische Webadresse zu entscheiden. Dabei bestätigte es die grundsätzlich das Prioritätsprinzip, wonach demjenigen Namensträger die Domain zusteht, der sie als Erster bei der Vergabestelle Denic registriert hat. Es verurteilte aber trotzdem einen Inhaber von drei Domains, auf diese zu verzichten.
Aber es führte eine weitere Ausnahme für diese Regel hinzu nach der innerhalb der vorzunehmenden Interessenabwägung jedoch auch andere Fakten Berücksichtigung zu finden haben, die dazu führen können, dass dem Prioritätsälteren die Adresse doch nicht zusteht

Das Gericht entschied, dass dem tatsächlichen Domaininhaber die Kennung dann nicht zustehe, wenn er durch die Reservierung etwas suggeriere, was nicht der Realität entspreche. Beispielhaft sehe diese das Gericht in dem Fall, wenn der Anmelder eine Domain mit dem Schlagwort "Unternehmensgruppe" in Verbindung mit seinem Namen wähle, aber seine Firma gar keine nicht derart strukturiert sei oder dieser Größe entspricht. Ergänzend sein im Rahmen der Interessenabwägung auch weitere tatsächliche Faktoren in die Betrachtung einzubeziehen. Beispielhaft nannte das Gericht den Umstand, ob ernsthaft damit zu rechnen sei, dass der Domaininhaber bei fehlendem Content die Adressen mit Inhalt ausstatten wird.



Unserer Markenanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller Tel.: 030-2005072-0 | Email: Schiller@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Markenverletzung
* Durchsetzung von Markenrechten
* Verteidigung in außergerichtlichen Markenstreitigkeiten
* Rechtliche Beratung für Ihre Markenstrategie
* Markenanmeldung (national und international)
* Ähnlichkeitsrecherche und Markengutachten
* Vertretung in gerichtlichen Markenstreitigkeiten
* Beratung und Durchführung eines Widerspruchs


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

Ihre Wirtschaftskanzlei
Transparenz & Ziele
Rechtsanwälte
Aktuelles
Kontakt
Mandatsanfrage
Downloads
Kooperationen
Karriere
Impressum

Rechtsgebiete
Markenrecht
Wettbewerbsrecht
Gewerbliche Schutzrechte
Urheberrecht
Arbeitsrecht
Mediation
Familienrecht
Mietrecht
Werberecht
Medienrecht
Verwaltungsrecht
Gesellschaftsrecht
Forderungsmanagement

Markenrecht
Marken
Markenrecherche
Markenanmeldung
Markenverletzung
Markenwiderspruch
Markenmonitoring
Produktpiraterie

Marken
Ausstellungen
Dienstleistungen
Neuigkeiten
Urteile


Seite drucken
Seite empfehlen
Callback
Deutsch English
Kanzlei F200
-->