Bundesregierung will Mediation stärken

Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Mietern und im Wirtschaftsleben sollen in Zukunft weniger vor Gericht einer Lösung zugeführt werden - Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nach einer Presserklärung des Justizministeriums vom 19.07.2010 die die Beilegung von Konflikten mit Hilfe der Mediation als wichtiges Instrument in Zivilverfahren aufwerten.
In der Presserklärung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem an die Ressorts versendeten Referentenentwurf:

„Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.“

In der Erklärung wird hervorgehoben, dass eine veränderte Rechts- und Streitkultur den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz einräumen müsse, da die Konfliktparteien häufig am selbst am besten wissen, wie ihr Konflikt zu lösen ist.

Mediatorinnen und Mediatoren können in einem strukturierten und transparenten Verfahren bei der Suche nach einer Problemlösung helfen. Vorteil ist es hierbei, dass die Mediation zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen kann. Denn anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation. Hierfür ist die Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen sollen in dem Gesetzentwurf genau festgelegt werden.


Der soll das Mediationsverfahrens fördern und eine einheitliche Regelung schaffen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden. Der Entwurf, der noch nicht offiziell vorliegt, soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren regeln, um die Vertraulichkeit des Verfahrens zu gewährleisten. Ferner dient das geplante Gesetzt der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie).

Ein Novum ist, dass zukünftig in der Klageschrift bereits angegeben werden soll, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Auch die Gerichte sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können. Ebenso neu und bedeutsam ist eine geplante Regelung, wonach eine in der Mediation getroffene Vereinbarung auf Antrag der Parteien für vollstreckbar erklärt werden kann.

Rechtsanwalt Felix Ginthum, Wirtschaftsmediator (IHK), bietet umfassend Beratung über die vielfältigen Möglichkeiten im Bereich der Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung an. Ressourcenschonende Lösungen in und zwischen Unternehmen können mit einer Wirtschaftsmediation zeitnah und effizient erarbeitet werden.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
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