Sie haben festgestellt, dass ein Dritter eine Marke beim DPMA oder HABM angemeldet hat und gegen damit möglicher Weise gegen Ihre älteren Schutzrechte verstößt? Wir prüfen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt und legen in Ihrem Namen Widerspruch ein und begründen diesen im Erforderlichen Umfang. Wir begleiten Sie in diesem Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Markenamtes.
Gegen Ihre neu eingetragene deutsche oder europäische Marke wurde von einem Dritten Widerspruch erhoben und es droht dadurch die Löschung. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt und reagieren entsprechend gegenüber dem Amt. Beispielsweise in dem wir im erforderlichen Umfang Argument vortragen, die auf die ausreichenden Unterschiede und die damit fehlende Verwechslungsgefahr hinweisen. Wir begleiten Sie in diesem Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Markenamtes.
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