Wir fertigen Ihnen ein Gutachten über die Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung, insbesondere unter Berücksichtigung der materiellen Schutzvoraussetzungen. Zusätzlich recherchieren wir den aktuellen Bestand der Datenbank eingetragener Gebrauchsmuster und geben eine Einschätzung der Risikosituation unter Zugrundelegung des Ergebnisses. Wir nennen Ihnen klare Handlungsempfehlungen in Bezug auf den möglichen Aufbau von Schutzrechten durch die Eintragung des Gebrauchsmusters.
Sie können uns mit der Eintragung ihres Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent-und Markenamt beauftragen. Nach Rücksprache mit ihnen werden durch uns die vollständigen Antragsunterlagen beim Deutschen Patent und Markenamt eingereicht. Wir übernehmen für sie sämtlichen bis zur Eintragung erforderlichen Schriftverkehr mit dem Markenamt. Gegebenenfalls empfehlen wir eine zusätzliche Recherche
Das Fachgebiet "Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und sonstige Schutzrechte" wird in unserer Kanzlei von unserem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Durchsetzung von Schutzrechten
* Verteidigung in außergerichtlichen Schutzrechtstreitigkeiten
* Rechtliche Beratung für Ihre Schutzrechtstrategie
* Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusteranmeldungen (national und international)
* Überprüfung der Ergebnisse einer Schutzrechterecherche
* Vertretung in gerichtlichen Schutzrechtstreitigkeiten
* Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung