AbmahnungAbmahnungen sind ein probates Mittels im Bereich Medienrecht gegen Rechteverletzungen vorzugehen, auch wenn es in jüngster Zeit immer wieder heftig diskutiert wird.
Wir prüfen ob Ihre Rechte verletzt werden und ob die Abmahnung in Ihrem Fall der richtige Schritt ist, beraten Sie über Risiken und Kosten. Im Fall das die Abmahnung ausgesprochen werden soll, fertigen wir die Abmahnung und führen die Korrespondenz mit dem Gegner, um Ihre Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Sollte die Gegenseite ihre Ansprüche nicht anerkennen, dann leiten wir das Verfahren in Absprache mit unseren Mandanten in ein gerichtliches Verfahren über, welches häufig das Einstweilige Verfügungsverfahren sein wird, um schnelle ein Klärung des Sachverhaltes zu erreichen.
Verteidigung gegen AbmahnungSie haben eine Abmahnung erhalten, dann heißt es schnell zu reagieren, denn regelmäßig ist diese mit sehr kurzen Fristen verbunden.
Auch wenn die Abmahnung unberechtigt zu sein scheint, bedarf es einer Beratung, um abzuwägen welche Schritte erforderlich sind, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen. Dies kann neben der Reaktion auf eine Abmahnung auch die Hinterlegung einer sogenannten Schutzschrift sein, um den Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu verhindern.
Wir prüfen die erhaltene Abmahnung und beraten sie über das weiter Vorgehen und damit einhergehenden Risiken.
Das Fachgebiet "Presserecht, Persönlichkeitsrecht" wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt
Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Prüfung von Veröffentlichungen (Text / Foto)
* Anschreiben der Verantwortlichen
* Abmahnung
* Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung
* Durchsetzung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen
* Einstweilige Verfügungsverfahren
* Durchsetzung von Schadenersatzansprüche
* Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüche
* Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche oder Gegendarstellungen.