Dass die Amerikaner ein anderes Verständnis von Privatsphäre haben als wir in Europa und speziell in Deutschland, haben bereits Diskussionen um Googles Streetview oder aber NSA gezeigt. Auch die jüngsten Berichte lassen dies deutlich erkennen, denn in unserem Rechtssystem wäre es unmöglich, dass die Polizei die Fotos von mutmaßlichen „Verbrechern“ im Internet an den Pranger stellt.
Zurzeit veröffentlich die Polizei in Richmond von mutmaßliche Freier eines Straßenstrichs die Fotos sowie deren Namen auf Facebook, als Abschreckung um das Problem der Straßenprostitution in den Griff zu bekommen. Obwohl dieses Praxis nun wohl auch in den Staaten kritisiert ist, gehört das Veröffentlichen von Fotos von Festgenommen zum Alltag.
Anders in Deutschland — hier stellt die namentliche Nennung eines Straftäters bereits einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und ist der Polizei und Staatsanwaltschaft untersagt. Lediglich in Ausnahmefällen und unter Abwägung aller Interessen darf zur Aufklärung eines Verbrechens oder zur Fahndung ein Bild eines potentiellen Täters an die Medien gegeben werden. Soweit die Person aber bereits gefasst wurde, gibt es kein Interesse mehr, die Bilder zu veröffentlichen und daher steht ab diesem Zeitpunkt auch der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten wieder im Vordergrund. Somit wäre in Deutschland ein solcher Facebook Pranger ein Verstoß gegen geltendes Recht.