Familienrecht

Familie und Recht
Heute wird jede dritte Ehe nicht durch den Tod des Ehegatten, sondern durch das Familiengericht geschieden. Insofern sind die von einer Scheidung Betroffenen nicht mit ihrem Schicksal allein. Häufig entwickeln sich anläßlich einer Scheidung Streitpunkte, welche – besonnen angegangen – im frühen Stadium einvernehmlich geregelt werden können. Die Kenntnis der Rechtslage zu einzelnen Streitpunkten läßt möglicherweise einen andernfalls aus moralischer Sicht entfachten Streit vermeiden. Insbesondere wenn auch (minderjährige) Kinder von einer Trennung betroffen sind, heißt es für alle Beteiligten, sich mit besonderer Besonnenheit der Situation anzunehmen.
Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll die von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgleichen. Er ist von Amts wegen durchzuführen und soll bewirken, dass die Ehegatten zu gleichen Teilen an der während der Ehezeit aufgebauten Altersvorsorge partizipieren. Anwartschaften außerhalb der Ehezeit werden hiervon nicht umfaßt.
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Scheidung

Grundvoraussetzung für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist, dass die dass die Ehe zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt werden soll. Nach einer Trennungszeit von 3 Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und wird geschieden. Sofern die Ehegatten erst ein Jahr voneinander getrennt leben, kann eine Scheidung erfolgen, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (einvernehmliche Scheidung).
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Das Fachgebiet "Familienrecht" wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Jens H. Albrecht bearbeitet. Tel.: 030-200 5072-0 | Email: Albrecht@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.


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