Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll die von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgleichen. Er ist von Amts wegen durchzuführen und soll bewirken, dass die Ehegatten zu gleichen Teilen an der während der Ehezeit aufgebauten Altersvorsorge partizipieren. Anwartschaften außerhalb der Ehezeit werden hiervon nicht umfaßt.
Scheidung
Grundvoraussetzung für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist, dass die dass die Ehe zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt werden soll. Nach einer Trennungszeit von 3 Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und wird geschieden. Sofern die Ehegatten erst ein Jahr voneinander getrennt leben, kann eine Scheidung erfolgen, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (einvernehmliche Scheidung).
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