Ihre Vorteile im Überblick:
• Zeitersparnis
Schnelligkeit ist das Erfolgskriterium im Forderungseinzug. Inkassobüros übergeben erst nach mehreren Mahnstufen Ihre Forderung an externe „Vertragsanwälte“. Im Wettlauf unter den Gläubigern können durch Nutzung der Schnittstellen zu den Amtsgerichten im automatisierten Mahnverfahren monatelange Bearbeitungszeiten auf Tage verkürzt werden. Die Folge: Ihr Ausfallrisiko sinkt, die Erfolgsquote steigt.
• Kostenersparnis
Anwaltliche Kosten können beim säumigen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Inkassokosten grundsätzlich nicht. Schuldner reagieren deutlich zahlungswilliger gegenüber einem Anwalt als gegenüber einem. Durch unsere strukturell andere Herangehensweise steigt die Realisierungsquote im vorgerichtlichen Bereich beträchtlich. Als Folge davon sinkt der Anteil der streitigen Verfahren sowie der Zwangsvollstreckung und somit der Gesamtkostenaufwand.
• Effizienz & Professionalität
Unsere erfahrenen und kompetenten Rechtsanwälte verfügen weiterreichende Rechtskenntnisse als herkömmliche Inkassodienste oder Verrechnungs-stellen. Die Beitreibung einer Forderung bleibt außerdem von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung in den Händen eines Ansprechpartners, mit der Folge erhöhter Effektivität.
• Seriosität
Das Berufsrecht der Anwaltschaft garantiert Ihnen absolute Vertraulichkeit und die alleinige Ausrichtung auf Ihre Interessen. Profitieren Sie von der Seriosität des Anwaltsinkassos und lassen Sie nicht zu, dass teilweise fragwürdige Methoden einiger Inkassodienste Ihren guten Ruf gefährden.
Rechnung
Die Rechnung gewährt den am Handel beteiligten Personen in aller Regel keinerlei Rechte oder Pflichten, die diese nicht ohnehin schon haben. Will man einen gekauften Gegenstand im Rahmen der Mängelhaftung reklamieren, so muss man als Käufer die Rechnung nicht vorzeigen. Dennoch werden an eine Rechnung strenge Anforderungen gestellt und der Unternehmer hat ein Doppel der von ihm ausgestellten Rechnungen sowie alle Rechnungen, die er erhalten hat, zehn Jahre aufzubewahren.
Inkasso-Voraussetzungen
Fälligkeit der Forderung – die grundlegende Voraussetzung des Zahlungsanspruchs – kann auch durch einseitige Bestimmung des Gläubigers erfolgen.
Die Haftung des Schuldners, also seine Verantwortlichkeit dafür, dass die Leistung noch erbracht wird, ist während des Verzuges verschärft. Er haftet unter Umständen z.B. sogar bei zufälligem Untergang der zu liefernden Sache auf weitergehenden Schadensersatz.
Gerichtliches Mahnverfahren
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht nach lediglich formeller Prüfung einen Mahnbescheid. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann der Gläubiger Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid dient als eigenständiger und vorläufig vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Mit ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Ginthum@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.