Gewerbliche Schutzrechte

Der Schutz von Ideen und geistigem Eigentum ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung und kann über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Grundsätzlich erlaubt es die Nachahmungsfreiheit jedem Mitbewerber Ideen anderer Unternehmen zu verwenden oder zu verbessern und so den Fortschritt zu fördern. Schutzrechte verschaffen dem Besitzer ein zeitlich begrenztes Monopol, indem es eine Nachahmung durch die Konkurrenz untersagt und so die Markterschließung ermöglicht.
Ergänzender Leistungsschutz

Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung hat nicht nur zur Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzt, erforderlich ist grundsätzlich auch, dass das Erzeugnis bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erreicht hat. Eine Herkunftstäuschung ist in aller Regel bereits begrifflich nicht möglich, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, dass es ein Original gibt.
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Geschmacksmuster

Mit einem Geschmacksmuster können zwei- oder dreidimensionale äußere Erscheinungsform eines Produktes oder Objektes geschützt werden. Dabei sind für den Schutz die folgenden Merkmale entscheidend: Linien, Konturen, Farben, Formen, Textur oder Materialien des Gegenstandes selbst oder seiner Verzierung. Der Begriff des „Geschmacks“muster ist dabei etwas irreführend, denn allein die ästhetischen Aspekte sind entscheidend. Aber für mittelständige Unternehmen stellt der Geschmacksmuster unserer Erfahrung nach, ein häufig unterschätztes Schutzrecht dar.
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Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird oft als kleines Patent bezeichnet. Der Unterschied zum Patent ist mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) zwar geringer geworden, aber trotzdem ist dieses Schutzrecht für kleinere Erfindungen immer noch eine überlegenswerte Möglichkeit. Voraussetzung für ein Gebrauchsmuster ist, dass die Erfindung gewerblich anwendbar und neu ist, sowie auf einem erfinderischen Schritt beruht. Das Gebrauchsmuster ist ein so genanntes ungeprüftes Schutzrecht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert.
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Das Fachgebiet "Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und sonstige Schutzrechte" wird in unserer Kanzlei von unserem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email: Schiller@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Durchsetzung von Schutzrechten
* Verteidigung in außergerichtlichen Schutzrechtstreitigkeiten
* Rechtliche Beratung für Ihre Schutzrechtstrategie
* Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusteranmeldungen (national und international)
* Überprüfung der Ergebnisse einer Schutzrechterecherche
* Vertretung in gerichtlichen Schutzrechtstreitigkeiten
* Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht. Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Zusätzlich habe wir eine effiziente Abteilung für das Forderungsgmanagement unserer Mandanten aufgebaut.

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