Diese Vorschrift ist laut Urteil des OLG Düsseldorf nicht auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar. Die Vorschrift des § 565 Abs. 3 S.3 BGB ist allein für das Wohnraummietrecht konzipiert und bewusst nicht in den Verweisungskatalog des § 578 BGB aufgenommen worden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2007, I-24 U 94/07).
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