Unsere Kanzlei hat bereits seit ihrer Gründung ein Hauptaugenmerkt auf den Bereich gewerblichen Rechtsschutz gelegt. Dabei wird dieses Dezernat von Rechtsanwalt Sylvio Schiller betreut, der seit letzter Woche den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschütz führen darf. Dieser Titel spiegelt die Kompetenz unserer Kanzlei in den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und den Designschutzes sowie des Urheberrechts wieder. Entsprechend der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer muss der Rechtsanwalt neben dem Nachweis theoretischen Spezialkenntnissen in diesen Rechtsgebieten auch eine erhebliche praktische Erfahrung beim Umgang mit der Materie darlegen, um sich Fachanwalt nennen zu dürfen.
So gehören neben der Durchführung von Markenanmeldungen, Widerspruchs- und Löschungsverfahren auch die Beratungen bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Schutzrechten und die Verteidigung von Markenrechten, Urheberrechte gegenüber Dritter zu unserem regelmäßigen Geschäft. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch den Designschutz der sich in regelmäßigen Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusteranmeldungen wiederspiegelt, sowie den damit einhergehenden Verletzungsverfahren. Für einige unserer Mandanten sind wir mit der Betreuung im Zusammenhang von Produktpiraterie beauftragt und führen die dafür erforderlichen Verfahren und Schutzmaßnahmen durch.
Gleichzeitig beurteilen wir für unsere Mandanten deren Internetauftritte, Produktgestaltungen und Werbemaßnahmen unter allen Aspekten des Wettbewerbsrechtes und vermeiden dadurch Abmahnungen. Wir gehen aber auch gegen Mitbewerber vor, die sich nicht an die Regeln über den fairen Wettbewerb halten und sich unberechtigt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.