Kosten der Wirtschaftsmediation

Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld, Zeit und Ressourcen. Teilweise über Jahre. Durch den Einsatz von Mediation sparen Sie nicht nur Zeit, Geld und Nerven. Die Zukunftsorientierung der Mediation eröffnet neue Spielräume, ist effektiv, da Folgekosten weitestgehend vermieden werden und selbstbestimmt.
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Das Prozessrisiko ist von den Erfolgsaussichten abhängig. Das Prozessrisiko lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Wer verliert, bleibt auf den gesamten Kosten sitzen. Auch gerichtlichen Vergleiche bestimmen meist, dass die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen tragen. Die Kosten für das Mediationsverfahren hingegen sind von vornherein transparent und übersichtlich. Diese werden nämlich dem Verfahrensbeginn vereinbart, so dass eine für alle Seiten akzeptable Lösung erzielt wird. Durch die Honorierung nach Stundensätzen und die üblicherweise Teilung der anfallenden Kosten durch die Medianten bleiben die Kosten überschaubar. Im Regelfall ist die Mediation im Vergleich zum streitwertorientierten Rechtsverfahren kostengünstiger.

Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Aufgabenfeld, nach der Art des Konflikts, Haftungsrisiko, der Anzahl der Beteiligten sowie nach der Anzahl und Qualifikation der für die Parteien tätigen Mediatoren. Es können auch kostengünstige Tagespauschalen vereinbart werden. Die nachfolgenden Angaben dienen als Richtwerte zur Orientierung. Die Einzelheiten und die genauen Sätze werden in der zu jedem Mediationsprozess gehörenden Honorarvereinbarung zu Beginn des Verfahrens festgelegt.

Kostenersparnis durch Mediation:

ab 260,00 EUR pro Stunde zuzüglich MwSt. für Wirtschaftsmediation
ab 1.800,00 EUR zuzüglich MwSt. Tagespauschale Wirtschaftsmediation

Grundsätzlich berechnen wir für das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens 300,00 EUR.

Da die Beteiligten die Kosten der Mediation je zur Hälfte tragen, fallen bei einer Mediation mit zwei Parteien pro Partei nur Kosten in Höhe von ab 130,00 EUR netto pro Stunde an.

Die Mediation kann jederzeit von jeder Partei ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Kosten entstehen dann hinsichtlich der bis dahin angefallenen Zeit. Unterbrechungen sind auf Wunsch jedes Medianten ebenfalls möglich.

Wir empfehlen eine Sitzungsdauer von 2 Stunden. Üblicherweise erfordert ein Mediationsverfahren insgesamt zwischen 4 und 8 Sitzungen. Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten werden gesondert auf Stundenbasis berechnet. Sofern die Mediation nicht in unserer Kanzlei durchgeführt wird, fallen ggf. zusätzliche Raumkosten an.

Soweit die Hinzuziehung von externen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar etc.) geboten ist, wird deren Honorar - unabhängig von den Kosten der Mediation - mit den Beratern selbst von den Parteien vereinbart.

Mediation ist ein effizientes und gewinnbringendes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Die Erfolgsquote einer Mediation in der Wirtschaft und Arbeitswelt liegt bei 70% bis 80%. Das ursprüngliche Problem ist in den meisten Fällen abschließend gelöst und Folgekosten werden vermieden.



In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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