Markenanmeldung

Marken erlangen Schutz, indem sie in ein Markenregister eingetragen werden oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn sie innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben haben oder wenn sie notorisch bekannt sind. Während die beiden letzteren Punkte lediglich auf wenige Marken zutreffen und in einem potentiellen Rechtsstreit auch aufwendig bewiesen werden müssen, kann die Eintragung in ein Register relativ leicht erreicht werden.
Entscheidend ist in welcher Region Schutz für die Marke erreicht werden soll. Wenn der Markeninhaber überwiegend in Deutschland seine Waren- und Dienstleistungen anbieten möchte, erfolgt die Anmeldung regelmäßig beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.
Sollte das Schutzgebiet größer sein und mehrere europäische Länder erfasst werden, lohnt sich regelmäßig eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante. Die Gebühren sind zwar höher als beim DPMA und der zeitliche Aufwand ist auch größer, aber man erhält einen Schutz für alle Länder der EU.

Natürlich hat auch (fast) jedes andere Land dieser Welt ein eigenes Markenamt. Bei diesem kann man die Marke direkt anmelden, benötigt dafür aber regelmäßig einen Vertreter in diesem Land. Eine andere Möglichkeit besteht in der Ausdehnung des Schutzes einer deutschen oder europäischen Marke (Stammmarke) auf das jeweilige Land, indem die Marke über die WIPO (World Intellectual Property Organization) international angemeldet wird.

Im Rahmen einer Markenanmeldung erarbeiten wir für unsere Mandanten eine Markenstrategie und bieten verschiedene Dienstleistungspakete an. So können wir für unsere Mandanten nach einer Prüfung der Schutzfähigkeit und einer Identitätsrecherche die Anmeldung beim DPMA übernehmen. Grundsätzlich empfehlen wir aber ergänzend eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen, denn in den meisten Fällen besteht das Risiko bei einer Markenanmeldung nicht in einer identischen Marke, sondern in einer Marke zu der eine Verwechslungsgefahr besteht. Diese wird aber erst bei einer Ähnlichkeitsrecherche in der Prüfung festgestellt. Unsere Mandanten können erhebliche Kosten, die durch einen späteren Widerspruch entstehen dadurch sparen, dass die ausführliche Recherche gleich bei der Markenanmeldung durchgeführt wird.




Unserer Markenanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller Tel.: 030-2005072-0 | Email: Schiller@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
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In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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