Gleichzeitig müssen Sie natürlich auch darauf achten, dass der Schutz, den Ihre Marke durch die Registrierung geniest, nicht wieder verloren geht. Dazu gehört einerseits, dass Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung zu nutzen beginnen, denn sonst droht der Verfall. Anderseits müssen Sie verhindern, dass die Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung wird und somit die Schutzfähigkeit verliert und verwässert.
Der Wert einer Marke wird neben dem Image der Firma und des Produktes ganz erheblich von der Wiedererkennungskraft für den Verkehr bestimmt. Wenn Ihre potentiellen Kunden allein durch die Marke das Produkt Ihnen zuordnen, können Sie die Wirkungskraft der Marke nutzen. In diesem Zusammenhang sollten Sie verhindern, dass durch ähnliche Bezeichnungen/Marken in ihrem Marktsegment der Kunde über die Herkunft der Produkte getäuscht wird. Von noch mehr Bedeutung ist das Vorgehen von Mitbewerbern, die Ihre Marke einfach kopieren und den guten Namen mitverwenden. Hier wird der Verkehr komplett über die Herkunft getäuscht und dagegen können Sie vorgehen.
Das DPMA prüft Marken nur hinsichtlich Ihrer allgemeinen Schutzfähigkeit, dazugehört aber nicht die Frage, ob durch eine neue Anmeldung die Rechte einer älteren Marke verletzt werden. Als Markeninhaber ist es daher für Sie von Interesse, frühestmöglich zu erfahren, ob in der Zwischenzeit andere Marken angemeldet werden, die in Konkurrenz zu Ihrer Marke stehen könnten.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, ein professionelles Markenmonitoring bei dem Ihre Marke überwacht wird. Im Rahmen eines Monitoringauftrages recherchieren wir regelmäßig die relevanten Markenregister bezüglich eventueller Neuanmeldungen. Diese Recherche beschränkt sich nicht auf identische Bezeichnungen sondern umfasst auch ähnliche Bezeichnungen. Dazu erhalten Sie regelmäßig einen Bericht, der ähnliche oder identische Neuanmeldungen auflistet und konkrete Empfehlungen für die weitere Verfahrensweise gibt, wenn diese eine Verwechslungsgefahr für Ihre Marke darstellen.
Bei besonders wichtigen Marken kann ein solches Monitoring auch ergänzend auf Fimennamen, Werktitel und ähnliches ausgedehnt werden.
Zusätzlich haben Sie während unseres Monitorings die Möglichkeit, uns über Ihnen bekannt gewordene potentielle Markenverletzungen zu informieren (z.B. Domainnutzungen, Produktnamen u.a.). Wir werden uns die Markenverwendung ansehen und eine Einschätzung der Schutzverletzung vornehmen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.

Unserer Markenanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sylvio Schiller Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
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