Unsere Arbeit umfasst auch die Markenüberwachung mit der Prüfung und Beseitigung von Markenverletzungen, sowie der Markenentwicklung z.B. durch die Erweiterung auf weitere Länder durch internationale Markenanmeldungen über die WIPO.
Marken
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Das Markengesetzt sieht für den Markenschutz Worte, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und sonstige Aufmachungen vor, wenn sie den Bestimmungen des MarkenG genügen.
Markenrecherche
Durch eine Markeneintragung ohne vorherige Markenrecherche kann es zu einer Markenverletzung der Schutzrechte Dritter kommen. Dieser kann dann Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche geltend machen. Das kann neben den Kosten auch zur Folge haben, das Firmennamen oder Produktnamen sehr kurzfristig geändert werden müssen, um den Schaden nicht noch zu erhöhen. Für Unternehmen kann eine solche Änderung zu erheblichen Verlusten führen, da die Kunden nicht ausreichend darauf vorbereitet werden können.
Markenanmeldung
Marken erlangen Schutz, indem sie in ein Markenregister eingetragen werden oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn sie innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben haben oder wenn sie notorisch bekannt sind. Während die beiden letzteren Punkte lediglich auf wenige Marken zutreffen und in einem potentiellen Rechtsstreit auch aufwendig bewiesen werden müssen, kann die Eintragung in ein Register relativ leicht erreicht werden.
Markenverletzung
Jeden Tag werden beim DPMA oder beim Europäischen Markenamt eine Vielzahl von neuen Marken angemeldet. Ergänzend hierzu werden jederzeit neue Produktnamen oder Unternehmensbezeichnungen kreiert und verwendet, ohne eine Markenregistrierung vorzunehmen.
Markenwiderspruch
Markeninhaber von älteren Marken können gegen die Registrierung von neuen Marken Widerspruch einlegen. Dabei kann es sich bei der prioritätsjüngeren Marke um eine nationale, Europäische oder internationale Marke handeln.
Markenmonitoring
Nachdem Sie Ihre Marke erfolgreich eingetragen haben, stehen Ihnen als Markeninhaber umfangreiche Schutzrechte, die Ihnen eine Monopolstellung bei der Verwendung Ihrer Marke einräumen, zu. Sie können nun aktiv gegen Dritte vorgehen, die Ihre Marke in ihrem Schutzbereich verwenden. Es ist anderen untersagt, die Marke für die gleichen oder ähnlichen Waren- oder Dienstleistungen zu verwenden in denen Ihre Marke eingetragen ist.
Produktpiraterie
Für den Begriff "Produktpiraterie" existiert keine gesetzliche Definition. Nach einer weit verbreiteten Auffassung umschreibt "Produktpiraterie" den Tatbestand der gewerbsmäßigen, kriminellen Schutzrechtsverletzung, d.h. der gezielten, massenhaften und mit Gewinnabsicht begangenen, vorsätzlichen Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen.
Unserer Markenanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sylvio Schiller Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Markenverletzung
* Durchsetzung von Markenrechten
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* Markenanmeldung (national und international)
* Ähnlichkeitsrecherche und Markengutachten
* Vertretung in gerichtlichen Markenstreitigkeiten
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