Markenverletzung

Jeden Tag werden beim DPMA oder beim Europäischen Markenamt eine Vielzahl von neuen Marken angemeldet. Ergänzend hierzu werden jederzeit neue Produktnamen oder Unternehmensbezeichnungen kreiert und verwendet, ohne eine Markenregistrierung vorzunehmen.
Zusätzlich gibt es regelmäßig Marktteilnehmer die absichtlich Ihre Marke verwenden, um damit zu werben und beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, das angebotene Produkt oder die Dienstleistung stamme von Ihnen, obwohl es möglicherweise den Qualitätsanforderungen gar nicht entspricht. Markenpiraterie ist ein akutes Problem im Wirtschaftsleben.
In allen diesen Möglichkeiten liegt das Potential für eine Verletzung Ihrer Markenrechte. Dabei besteht einerseits das Risiko, dass ein Mitbewerber den guten Ruf ihrer Marke ausnutzt oder anderseits, dass der Markt die Herkunft eines Produktes aufgrund der Marke nicht mehr eindeutig erkennen kann und es zu Verwechslungen kommt.
Wird eine neue Marke angemeldet kann gegen diese mit Zahlung einer Gebühr beim Markenamt ein Widerspruch erhoben werden und das Amt wird prüfen, ob die Gefahr einer Verwechslung tatsächlich besteht.

Sollte die Markenrechtsverletzung aber nicht durch einen Widerspruch behoben werden können oder schwerwiegend sein, sind oftmals sofortige Maßnahmen zur Untersagung der Verletzungshandlung erforderlich, um größeren Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden. Regelmäßig erfolgt dann eine Abmahnung des Verletzers, in der dieser zur Unterlassung der Verletzungshandlung aufgefordert wird. Wenn dies aber nicht erfolgt, wird es erforderlich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes per einstweilige Verfügung gegen die Markenverletzung vorzugehen.

Sollten Sie denken, dass Ihre Marke durch einen Dritten unrechtmäßig verwendet wird oder eine andere Marke, Firmen- oder Produktnamen bzw. eine Domain ihre Schutzrechte verletzt, übernehmen wir für Sie die Verteidigung Ihrer Markenrechte. Damit unterstützen wir Sie dabei, ihren Markenwert zu erhalten und Ihre Marke vor Verletzung und Verwässerung zu schützen. Wir reagieren auf die Verletzung durch die angemessen und erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Verletzer.
Wir unterstützen Sie aber auch, wenn ein Dritter Sie wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch nimmt. In diesem Fall prüfen wir die angeblichen Ansprüche und die Grundlage, geben die erforderlichen Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen ab und leiten entsprechende Abwehrmaßnahmen ein.



Unserer Markenanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sylvio Schiller Tel.: 030-2005072-0 | Email: Schiller@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Markenverletzung
* Durchsetzung von Markenrechten
* Verteidigung in außergerichtlichen Markenstreitigkeiten
* Rechtliche Beratung für Ihre Markenstrategie
* Markenanmeldung (national und international)
* Ähnlichkeitsrecherche und Markengutachten
* Vertretung in gerichtlichen Markenstreitigkeiten
* Beratung und Durchführung eines Widerspruchs


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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