Können Sie sich als Mieter gelassen zurücklehnen? Wir denken, nein. Nach unserer Erfahrung, werden Sie als Mieter immer häufiger mit umfangreichen und komplexen Vertragsentwürfen konfrontiert.
Gerade bei Neuabschluss eines Mietvertrages sollten Sie auf rechtliche Hilfe nicht verzichten. Haben Sie sich beispielsweise für eine Wohnung entschieden, blieb meist nur die Wahl, das begehrte Mietobjekt mit den (womöglich teilweise) unverständlichen Regelungen zu mieten oder Abstand hiervon zu nehmen. Für individuelle Vereinbarungen bleibt größtenteils kein Raum.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von neuralgischen Punkten von der Unterschrift unter den Mietvertrag bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, die Fragen aufwerfen:
- was sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll enthalten,
- darf das Kündigungsrecht des Mieters wirksam ausgeschlossen werden,
- welche Rechtsfolgen ergeben sich aus Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- sollen Einbauten des Vormieters übernommen werden,
was tun, wenn die Betriebskostenvorauszahlungen bei Abschluss des Mietvertrages zu niedrig angegeben worden sind,
- hat man ein Recht auf Aushändigung eines Energiepasses (genauer: Energieausweis gemäß § 16 Abs. 2 EnEV) und was folgt daraus im Hinblick auf Modernisierungsvorhaben,
- ist das schriftliche Zustimmungserfordernis des Vermieters zur Tierhaltung wirksam,
- wie geht man mit Mängeln an der Mietsache um,
- müssen Schönheitsreparaturen überhaupt durchgeführt werden und wenn ja, in welchem Umfang?
Ob Mieter oder Untermieter. Sie sind gut beraten, vor Abschluss des Mietvertrages auf rechtliche Hilfe nicht zu verzichten. Dies schützt Sie vor Überraschungen und spart Geld. Im gleichen Maße empfehlen wir eine Beratung während oder zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn erste Schwierigkeiten auftauchen.
Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt
Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 |
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