Mieter - Wohnraum

Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt in gemieteten Wohnräumen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stärkt die Rechte der Mieter (soziales Mietrecht). Nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterfällt der Besitz des Mieters an der gemieteten Wohnung sogar dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz.
Können Sie sich als Mieter gelassen zurücklehnen? Wir denken, nein. Nach unserer Erfahrung, werden Sie als Mieter immer häufiger mit umfangreichen und komplexen Vertragsentwürfen konfrontiert.
Gerade bei Neuabschluss eines Mietvertrages sollten Sie auf rechtliche Hilfe nicht verzichten. Haben Sie sich beispielsweise für eine Wohnung entschieden, blieb meist nur die Wahl, das begehrte Mietobjekt mit den (womöglich teilweise) unverständlichen Regelungen zu mieten oder Abstand hiervon zu nehmen. Für individuelle Vereinbarungen bleibt größtenteils kein Raum.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von neuralgischen Punkten von der Unterschrift unter den Mietvertrag bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, die Fragen aufwerfen:


Ob Mieter oder Untermieter. Sie sind gut beraten, vor Abschluss des Mietvertrages auf rechtliche Hilfe nicht zu verzichten. Dies schützt Sie vor Überraschungen und spart Geld. Im gleichen Maße empfehlen wir eine Beratung während oder zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn erste Schwierigkeiten auftauchen.




Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Ginthum@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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