Mietrecht

Das Mietrecht bietet recht häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ob Mieter oder Vermieter – wir vertreten beide Seiten. Unsere jahrelange Erfahrung bietet Ihnen eine fundierte Beratungs- und Gestaltungstätigkeit. Wichtig ist uns, einen zukünftigen Streit schon von Anfang an zu vermeiden.
Zwangsläufig werden Sie im Laufe Ihres Lebens in irgendeiner Form einen Mietvertrag abschließen. Denn Sie werden Wohnungen, Büroräume, Häuser, aber auch Gegenstände wie Baugeräte, Autos, Fahrräder, Bilder oder Werbeflächen mieten oder vermieten. Unsere Beratungspraxis bestätigt: allein mit ca. 38 Millionen Wohnungsmietverhältnissen ist das Mietrecht von zentraler Bedeutung – für Mieter und Vermieter. Die Anzahl der Streitigkeiten nimmt stetig zu. Ohne die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Mieterhöhung, Nebenkosten usw. zu kennen, bleibt das Mietrecht unverständlich.


Mieter - Wohnraum

Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt in gemieteten Wohnräumen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stärkt die Rechte der Mieter (soziales Mietrecht). Nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterfällt der Besitz des Mieters an der gemieteten Wohnung sogar dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz.
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Mietminderung

§ 536 BGB sieht vor, dass bei einem Mangel der Mietsache der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist von der Entrichtung der Miete befreit ist. Die Mietminderung tritt damit ein, ohne dass sich der Mieter auf diese berufen muss. Voraussetzung ist, dass ein Mangel vorliegt und die Sache dem Mieter überlassen worden ist. Diese Vorschrift ist bei Wohnraummietverhältnissen zwingend und kann nicht durch vertragliche Vereinbarung aufgehoben werden.
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Mangelhafte Beheizung

Unterkühlte Wohnungen in der Winterzeit sind für Mieter eine Katastrophe. Insbesondere für Kinder und Kranke und für Senioren. Über Mietminderung, richtige Messung der Innentemperatur, eine Minderung und/oder Zurückbehaltungsrecht und einstweilige Verfügungen u. a., stehen den betroffenen Mietern vielfältige Maßnahmen zur Verfügung.
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Vermieter - Wohnraum

Wenn es um Ihre Interessen geht - bei uns sind Sie richtig. Wir vertreten Sie vor Gericht und entwerfen sowie verhandeln alle entsprechenden Mietverträge. Da das Mietrecht in erster Linie ein Schutzrecht für Mieter ist, haben Vermieter vor Gericht einen schwierigen Stand. Die Anforderungen an den Vermieter sind oft sehr hoch. Um vor Gericht die Hürden, beispielsweise, bei der Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhung zu überwinden, müssen eine Reihe von Fristen und Formvorschriften beachtet werden, um vor Gericht erfolgreich zu sein.
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Gewerberaummiete

Der Beratungsbedarf in der Wohnraum- und Gewerberaummiete ist unterschiedlich. Im Gewerbemietrecht werden Räume nicht zu Wohn-, sondern zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Daher ist auch der Mietvertrag von freiberuflich Tätigen (Arzt, Rechtsanwalt, Künstler, Journaliste etc.), von Ateliers, Galerien, Vereinen oder die Vermietung von Hotelzimmern ein gewerbliches Mietverhältnis.
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Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von den Rechtsanwälten Susanne Ruthe und Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email: Ruthe@f-200.com | Ginthum@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht. Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Zusätzlich habe wir eine effiziente Abteilung für das Forderungsgmanagement unserer Mandanten aufgebaut.

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