Nächster Schritt auf dem Weg zur Reform des Europäi­schen Markenrechts

Zwei Jahre haben die Gesprächen zwischen den Europäi­schen Insti­tu­tionen, dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission im sogenannten Trilog gedauert bis nun endlich eine vorläufige politische Einigung über das Paket zur Reform des Marken­rechts erzielt wurde. Ziel der verein­barten Maßnahmen ist es, das System für die Marken­ein­tragung in der gesamten EU leichter zugänglich und effizi­enter machen, damit ist nicht nur die Marken­an­meldung beim HABM, sondern eben auch bei allen natio­nalen EU-Marken­ämtern gemeint. Damit soll für die Unter­nehmen der Aufbau und Erhalt von Marken­rechten kosten­güns­tiger, schnellere und berechen­ba­rerer werden und damit auch mehr Rechts­si­cherheit bieten. Unter­nehmen können so leichter Innova­tionen schützen und wirksamer gegen Marken­pi­ra­terie vorgehen, und zwar auch in Fällen, in denen die nachge­ahmten Produkte das Gebiet der EU als Transit­waren passieren.

Die für die Bereiche Binnen­markt, Industrie, Unter­neh­mertum und KMU zuständige EU-Kommis­sarin Elżbieta Bieńkowska erklärte hierzu:

„Schutz­rech­tin­tensive Wirtschafts­zweige leisten einen enormen Beitrag zur Wirtschafts­leistung der Europäi­schen Union und zur Beschäf­tigung. Die Einigung über das Paket zur Reform des Marken­rechts bringt einen moder­ni­sierten und wirksa­meren Rechts­rahmen. Dadurch werden das Unter­neh­mertum und die Wettbe­werbs­fä­higkeit gefördert. Das ist eine gute Nachricht für Europa. Außerdem werden wir besser dafür gerüstet sein, den Umlauf von gefälschten Produkten wirksam zu stoppen.“

Wesent­liche Punkt der geplanten Reform sind:

  • Gemein­schafts­marken sollen erheblich günstiger werden. Dabei zielt die Vergüns­tigung im Wesentlich wohl auf die Verlän­ge­rungs­ge­bühren nach Ablauf der ersten 10 Jahre Schutz­dauer ab. Geplant sind Einspa­rungen bis zu 37%. Spannend bleibt, ob auch die Gebühren für die Anmeldung bei weniger als 3 Klassen reduziert werden, dies wäre ein sinnvoller und für viele Marken­an­melder kosten­spa­render Schritt.
  • Die Eintra­gungs­ver­fahren bei allen Marken­ämtern der EU sollen gestrafft und harmo­ni­siert werden und damit effizi­enter sein. Die EU verspricht sich von schnellere und weniger aufwändige Verfahren eine erheb­liche Verbes­serung für erfolg­reich wachsende Unter­nehmen, insbe­sondere KMU, die grenz­über­schreitend tätig sind und bei den Behörden mehrerer Mitglied­staaten Marken­schutz beantragen.
  • Die Mittel zur Bekämpfung von Produkt­pi­ra­terie insbe­sondere bei Durch­fuhren durch das Gebiet der EU sollen aufge­stockt und damit verhindert werden, dass die EU als Drehscheibe für den weltweiten Handel mit gefälschten Produkten missbraucht wird.
  • Die marken­recht­lichen Vorschriften sollen an das moderne unter­neh­me­rische Umfeld angepasst und das Marken­recht samt seiner Grenzen klarer gefasst werden.

Die politische Einigung der drei Insti­tu­tionen im Rahmen des sogenannten Trilogs muss noch vom Europäi­schen Parlament sowie vom Rat förmlich bestätigt werden; damit wird in den kommenden Wochen gerechnet.