Seit dem 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht und wie nicht anders zu vermuten, ließen der ersten Abmahnungen nicht lange auf sich warten. Wer dieser Gefahr aus dem Weg gehen und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden möchte, kann seinen Onlineauftritt hier auf den rechtlich aktuellen Stand bringen und das neue Verbraucherrecht von Experten umsetzen lassen.
Diverse Online-Händler ohne aktualisierte Widerrufsbelehrung wurden inzwischen abgemahnt. Teilweise tragen die Abmahnungen sogar das Datum 13.06.2014. Ferner wird in den Abmahnungen mitunter ein Verstoß gegen die der Gesetzesänderung zugrunde liegenden EU-Richtlinie gerügt, statt korrekter Weise die die Richtlinie umsetzenden Gesetzesnormen anzugeben.
Auch wenn sich aus diesen Umständen keine Unwirksamkeit der Abmahnungen ergibt, ist eine genaue Prüfung angebracht. Ansatzpunkte, um gegen eine Abmahnung vorzugehen, können Zweifel am Wettbewerbsverhältnis oder etwa rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Abmahnenden sein.
Keinesfalls sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Vor allem aber sollten Online-Händler sicherstellen, dass ihr Shop der aktuellen Rechtslage entspricht, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vorzubeugen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften wünschen, können Sie auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns aufnehmen.