Neue Gesetze 2009

Was Bürger und Unternehmer im neuen Jahr erwartet. Im folgenden haben wir für sie einige der wichtigen Gesetzesänderungen zusammengestellt, die ab dem 1. Janaur 2009 gelten.
Gesundheitsfond: Beitragserhöhungen

Durch die Einführung des einheitlichen Kassenbeitrages in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,5 % erhöhen sich die Krankenversicherungsbeiträge. Grundlage hierfür ist ein Beschluss im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, welches 2007 in Kraft getreten ist.

Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater (§§ 34 d und e GewO)

Ende der Übergangsfrist für Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 31.12.2006 tätig waren. Ab 01.01.2009 benötigen alle Versicherungsvermittler und -berater eine Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung.

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (Richtlinie) wurden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen. Die Richtlinie wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wirksam. Der deutsche Gesetzgeber musste die Vorschriften in deutsches Recht umsetzen, die nunmehr zum 01.01.2009 in Kraft tritt.

Verordnung über die Bezugsfrist des Kurzarbeitergeldes


Die ursprünglich ab 01.01.2009 auf ein Jahr befristete Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verlängert die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.Dezember 2009 entsteht.


Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-II-Gesetz)

Im Zentrum des sog. Flexi-II-Gesetzes stehen Regelungen zu Zeitwertkontenmodellen. Das Gesetz sieht zum ersten Mal eine gesetzliche Regelung zum Zwecke der Nutzung von Wertguthaben vor und beinhaltet genaue Vorgaben über die Führung der Konten. Ferner wurde die Pflicht zum Insolvenzschutz von Wertguthaben deutlich verschärft. Deutlich verbessert wurde die Übertragbarkeit der Zeitwertkonten. Allerdings wurde die Möglichkeit gestrichen, der sozialversicherungsfreien Überführung von Wertguthaben in die betriebliche Altersversorgung zu leisten.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Die aktuellen Änderungen des BEEG sehen die Einführung einer Mindestbezugszeit von Elterngeld von zwei Monaten vor. Darüber hinaus ist eine „Großelternzeit“ möglich. Zudem kann künftig die Bezugsdauer des Elterngeldes einmal auch ohne Begründung geändert werden.

Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung

Die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung werden von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent gesenkt. Ferner wird der Beitragssatz vorerst vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2010 durch Rechtsverordnung auf 2,8 Prozent gesenkt.

Elektronische Auskünfte aus dem Bundeszentralregister

Das polizeiliche Führungszeugnis kann ab 2009 von Gerichten, den Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden digital/papierlos abgerufen werden.

Änderungen im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)


Mit der Änderung des SGB IV hat der Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung in den Wirtschaftsbranchen, in denen bisher schon die Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis galt, wie z. B. im Bau-, Gaststätten-, Speditions- und Transportgewerbes. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber verpflichtet, einmalig und nachweislich schriftlich die Arbeitnehmer über die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten zu belehren. Den Arbeitgeber trifft sogar eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage dieser Belehrung gegenüber den Behörden.

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz


Das Gesetz verfolgt zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Es soll ein uneingeschränkter Zugang für ausländische Akademiker aus den neuen EU-Staaten eingeführt und darüber hinaus der Zugang für Akademiker aus Drittstaaten erleichtert werden. Insbesondere wird die Mindestverdienstgrenze für hochqualifizierte Fachkräfte gesenkt.

GmbHG

§ 16 Abs. 3 GmbHG

Mit der GmbH-Reform gilt ab dem 01.11.2008 unter bestimmten Voraussetzungen ein gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Der gesetzliche Anknüpfungspunkt ist die dem Handelsregistergericht vorliegende Gesellschafterliste. Die Gesellschafter sollten deshalb regelmäßig die Korrektheit dieser Gesellschafterliste überprüfen und entsprechend gegen den Anschein einer falschen Liste umgehend Widerspruch einlegen, um den an eine solche Gesellschafterliste anknüpfenden guten Glauben zu zerstören.


§§ 10, 15 a, 39 GmbHG


Ab dem 01.11.2008 müssen bis spätestens zum 31.10.2009 inländische Geschäftsanschriften der Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eingetragen werden. Das gilt auch für Altgesellschaften, für die spätestens ab dem 01.11.2009 das Handelsregistergericht von Amts wegen die ihm bekannten Geschäftsanschriften im Handelsregister nachtragen. Die im Handelsregister eingetragenen inländischen Geschäftsanschriften müssen beim Handelsregistergericht deshalb bis zum 31.10.2009 ebenfalls zur Eintragung angemeldet werden.

§ 35 GmbHG, 78 AktG, § 24 GenG und § 15 a Insolvenzordnung

Erstmals müssen ab dem 01.11.2008 bei Führungslosigkeit der GmbH die Gesellschafter oder der Aufsichtsrat als Empfangs- und zustellungsberechtigte Vertreter der Gesellschaft fungieren. Neu ist, dass auch Gesellschafter einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, im Falle der Führungslosigkeit der juristischen Person berechtigt ist, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung


Die (Wieder-) Einführung der degressiven Abschreibung in Höhe des 2,5-fachen der linearen Abschreibung (maximal 25 % p. a.) für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, ist für zwei Jahre befristet.

Sonderabschreibungsmöglichkeiten

Nach § 7 g EStG sollen die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- bzw. Gewinngrenzen auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 enden, erhöht werden.


Buchführung im Ausland möglich


Nach bisheriger Regelung war die Buchführung eines Unternehmens in Deutschland durchzuführen. Ab 2009 kann dann zumindest die EDV-gestützte Buchführung ins Ausland verlagert werden.

Die Abgeltungssteuer

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform tritt die Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 in Kraft. Mit der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen (Zins- und Dividendenerträgen sowie Veräußerungsgewinne) vereinfacht. Die Neuregelung bewirkt bzw. ersetzt die bisherige Steuerfreiheit von Kursgewinnen ab einem Jahr Haltedauer (Spekulationsfrist). Die Abgeltungssteuer beträgt 25%.

Erbschafts- und Schenkungssteuer


2009 tritt das neues Erbschaft- und Schenkungssteuer-Recht in Kraft. Damit soll eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, also mit ihrem Verkehrswert, bewertet werden. Die bis dahin geltende unsachgemäße Bevorzugung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, soll ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die Kernfamilie (Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sowie Kinder) im Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen stärker begünstigt werden. Entsprechend werden Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes höher besteuert. Ehegatten steht ein Freibetrag von 500.000,00 EUR und Kindern ein Freibetrag von 400.000,00 EUR zu. Praktisch anspruchsvoll ist die Lösung für Firmenerben. Erben von Unternehmen zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn das Unternehmen 10 Jahre lang fortgeführt wird und die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der Lohn der Mitarbeiter darf auch nicht gekürzt werden. Betriebsvermögen wird versteuert, in dem der Verkehrswert zu Grunde gelegt wird. Werden dann diese Voraussetzungen z. B. nur 7 statt 10 Jahre durchgehalten, müssen die Erben Steuern in Höhe von 15 % des Betriebsvermögens bezahlen.

Die Einzelheiten und Folgen des in letzter Sekunde beschlossenen Kompromissvorschlages der großen Koalition, sind komplex und derzeit kaum überschaubar. Die Praxis wird zeigen, wie das „bürokratische Monster“ mit Hilfe der Gerichte und durch die Rechtsanwaltschaft bewältigt werden kann. Am Ende, soviel steht fest, hat Karlsruhe das letzte Wort.

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld steigt im neuen Jahr für das 1. und das 2. Kind um 10,00 EUR auf 164,00 EUR, für 3. Kinder um 16,00 EUR auf 170,00 EUR sowie für weitere Kinder um jeweils 16,00 EUR auf 195,00 EUR monatlich.


Höherer Kinderfreibetrag

Gleichzeitig erhöht sich zum 01.01.2009 der Kinderfreibetrag. Er wird für jedes Kind von 3.648,00 EUR um 192,00 EUR auf 3.840,00 EUR erhöht. Damit werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808,00 EUR auf runde 6.000,00 Euro erhöht.

Versteuerung von Einkünften aus Tagespflege verpflichtend

Im neuen Jahr müssen alle Tagesmütter oder Tagesväter, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art der Einnahmen, ihre Einkünfte aus ihrer Pflegetätigkeit versteuern.

Höchstbetrag für Schulgeld eingeführt

Die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld wird auf einen Höchstbetrag von 3.000,00 EUR beschränkt. Alle Erziehungsberechtigten können das Schulgeld bis zu 30 Prozent als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, jedoch nur noch bis zu dem Höchstbetrag von 3.000,00 EUR.

Versicherungspflichtgrenze für die PKV erhöht

Der Gesetzgeber lässt die Versicherungspflichtgrenze auf 48.600,00 EUR (4.050,00 EUR/Monat) anheben. Nur Arbeitnehmer, die mindestens diesen Betrag in den letzten drei Jahren verdient haben, können in die private Krankenversicherung wechseln. Entsprechend sind Arbeitnehmer weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen (Jahresarbeitsentgelt) die Grenze von 48.600,00 EUR nicht übersteigt.

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)

Alle Eigentümer von Gebäuden, die in 2009 neu gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Eigentümer. Ob Private oder der Staat, alle sind gefragt. Kann keine erneuerbare Energie eingesetzt werden, können andere klimaschonende Maßnahmen ergriffen werden: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch weiterhin gefördert. Die Mittel im Markt-Anreiz-Programm werden auf bis zu 500 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt.

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

2009 soll voraussichtlich die EnEV ergänzt werden. Hierbei sollen die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau und Sanierung verschärft werden, so wie die energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand. Ferner soll der Vollzug der EnEV durch die Einführung privater Nachweispflichten (Fachunternehmererklärungen) mit Stichprobenkontrollen durch zuständige Behörden, verstärkt werden.


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