US Markenanmeldungen trotz Shutdown?
Aus der Berichterstattung über die USA ist in den letzten Tagen zu erfahren, dass sich die US-Regierung und der Kongress nicht über das Haushaltsbudget einigen können.
„Amerikas Staatsinfarkt rückt näher: Wenn sich Demokraten und Republikaner nicht binnen Stunden auf einen Haushaltsplan einigen, droht in vielen Behörden der Stillstand - ein schwerer Schlag für Barack Obama.“ (Spiegel.de 8.4.2011)
Gesetztesänderungen im Patent- und Markengesetz
Wir möchten sie über eine Gesetzesänderung informieren , die zum 1. Oktober 2009 in Kraft (Patentrechtsmodernisierungsgesetz ) tritt. Dabei sollen zwei Punkte hier angesprochen werden.
Archplan nicht schutzfähig
Das Bundespatengericht hat die Entscheidung des DPMA bestätigt, dass der Bezeichnung „Archplan“ jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Das Amt begründete die Entscheidung damit, dass der Bestandteil “Arch” die Abkürzung für “Architekt” oder “Architektur” und der weitere Bestandteil “Plan” in sich selbst verständlich sei und somit der Begriff mit “Architekturplan” zu übersetzen ist und damit aus sich heraus verständlich und glatt beschreibend ist.
TDI keine Marke
Entscheiden für die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist die Unterscheidungskraft und das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn die angemeldete Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen beschreibenden Charakter besitzt. Dies musste Volkswagen nun auch akzeptieren, nachdem der EuGH am 26.01.2009 (Volkswagen/HABM (TDI II) Az.: T-174/07) die angemeldete Marke TDI als schutzunfähig einstufte.
Welcome to the Weekend
Wieder hatte das Bundespatentgericht über eine Marke zu entscheiden, die sehr nahe an einem Slogan war. Das Markenamt hatte die Eintragung der Bezeichnung „Welcome to the Weekend“ abgelehnt und dagegen hatte der Anmelder Rechtsmittel eingelegt. In seiner Entscheidung (Az.: 32 W (pat) 109/07) kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Bezeichnung aufgrund absoluter Schutzhindernisse nicht eingetragen werden kann.
Voicetrading
Das Bundespatengericht entschied in seinem Beschluss vom 29. Juni 2008 (AZ: 29 W (pat) 126/06 ) das die Marke "Voicetrading" entgegen der Ansicht des DPMA in den Klassen 9, 38 und 42 eingetragen werden kann.
Marke "Post" doch zulässig
Die Marke "POST" war vom Deutschen Patent- und Markenamt im Dezember 2003 für zahlreiche Dienstleistungen unter anderem für das Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von Sendungen und die Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eingetragen worden. Mehrere Wettbewerber und Verbände hatten daraufhin Anträge auf Löschung der Marke gestellt und darauf verwiesen, dass die Marke aus absoluten Schutzhindernissen nicht eingetragen werden hätte dürfen.
DDR-Wappen als Marke gelöscht
In zwei aktuellen Entscheidungen hatte das Bundespatengericht über Marken, die DDR-Symbolik verwendeten zu entscheiden, denn jeweils war ein Antrag auf Löschung gestellt wurden. Dabei wurde den Löschungsanträgen nach dem Widerspruch durch den Markeninhaber seitens des Markenamtes stattgegeben und die Marke gelöscht. Gegen diesen Beschluss hatten die Markeninhaber Rechtsmittel eingelegt und daraufhin musste sich das Gericht damit befassen.
Die Marke "Post"
Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden (Urteile vom 5. Juni 2008 – I ZR 108/05 und I ZR 169/05).
Ware: Marken
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Äpfel für Zahnärzte
Aktuell haben einige Zahnärzte überraschend Post vom Anwalt bekommen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Abmahnung erfolgte im Namen einer Zahnärztin aus Laupheim und bezieht sich auf deren Bildmarke die einen grünen Granny-Smith wiedergibt. (Az.: 30716602.3)
Löschungsanträge der Marken „schülerVZ“ und „alumniVZ“
Gute Entscheidung kann man dazu nur sagen. Nachdem die Betreiber von studiVZ auf Grundlage ihrer Marken „SchülerVZ“ und „alumniVZ“ verschiedene Webseiten mit einem ähnlichen Aufbau (VerzeichnisVZ) abgemahnt haben, wehrt sich der erste Betroffene. Die Verantwortlichen der Webseite BewerberVZ hatten von StudiVZ eine Einstweilige Verfügung zugestellt bekommen und nun wollen Sie nach eigener Auskunft Löschungsanträge beim DPMA bezüglich der oben genannten Marken stellen.
vergleichenden Werbung für Parfümimitate
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2007 in seinem Urteil (I ZR 169/04) die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.
Gute Nachfrage bei gewerblichen Schutzrechten
Die Anmeldungen von gewerblichen Schutzrechten konsolidieren sich auf hohem Niveau. So erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dieses Jahr über 83 000 Markenanmeldungen. "Vor allem die nationalen Markenanmeldungen ziehen spürbar an", freut sich Siegfried Dellinger, der Vizepräsident des DPMA. Erfreulich ist auch die Entwicklung im Geschmacksmusterbereich.
Ausnahme zum Prioritätsprinzip
Das OLG Stuttgart (Urt. v. 26.7.2007, Az. 7 U 55/07) hatte über den Streit zweier Parteien um eine mit ihrem Unternehmensnamen identische Webadresse zu entscheiden. Dabei bestätigte es die grundsätzlich das Prioritätsprinzip, wonach demjenigen Namensträger die Domain zusteht, der sie als Erster bei der Vergabestelle Denic registriert hat. Es verurteilte aber trotzdem einen Inhaber von drei Domains, auf diese zu verzichten.
Keine Marke: Spülmaschinen-Tabs
Das Aussehen auch bunt gestalteter Spülmaschinen-Tabs kann kaum als Marke eingetragen werden. Der Verbraucher achte letztlich mehr auf die Marke als auf das Aussehen, bestätigte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Urteil der Vorinstanz. Es wies damit den Düsseldorfer Hersteller Henkel endgültig ab. (Az: C-144/06)
Ferrero unterliegt Haribo
Der 1.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem Prozess über den Schutzumfang der für Schokoladenprodukte eingetragenen Marke „Kinder“ zu entscheiden.
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