Kein Krankenversicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag
Wird ein Arbeitsverhältnis allein zum Zwecke der Absicherung gegen Krankheit abgeschlossen, liegt hierin ein Rechtsmissbrauch, mit der Folge, dass keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wird. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
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