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Kein Krankenversicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag

Wird ein Arbeitsverhältnis allein zum Zwecke der Absicherung gegen Krankheit abgeschlossen, liegt hierin ein Rechtsmissbrauch, mit der Folge, dass keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wird. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
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Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Das Fachgebiet "Arbeitsrecht" wird in unserer Kanzlei von unserem Rechtsanwalt Nils Wittmiss bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email: Wittmiss@f-200.com


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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