Phase 0 - Kontaktaufnahme
In der Phase 0 nimmt meist einer der Medianten Kontakt mit dem Mediator auf. Hier klärt der Mediator, ob die Beteiligten sich geeinigt haben eine Mediation durchzuführen, wer Auftraggeber sein soll, wer an dem Verfahren teilnimmt usw., so dass eine Erstberatung der Beteiligten stattfinden kann.
Phase I – Arbeitsbündnis: Vorbereitung, Einführung, Vereinbarung
Der Mediator stellt den Konfliktparteien das Verfahren sowie dessen Vorteile vor und erklärt seine Rolle. Die Parteien schildern ihre Erwartungen und entscheiden, ob sie das Verfahren durchführen und schließen einen Mediationsvertrag mit einer Honorarvereinbarung ab.
Phase II - Themensammlung
In der 2. Phase erfragt der Mediator die Medianten nach ihren Anliegen und Sichtweisen. Die Konfliktparteien erhalten die Möglichkeit gleichermaßen über ihre jeweilige Sichtweise des Konfliktes zu sprechen. Hierbei werden all diejenigen Themen zusammengetragen, welche in dem Verfahren bearbeitet werden sollen.
Phase III - Interessenklärung
In dieser widmet sich der Mediator der hinter dem Konflikt liegenden Interessen, Anliegen, Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der Beteiligten. Durch gezielte Fragen, Offenheit und Verständnis, versucht der Mediator die Hintergründe des Konfliktes zu ergründen.
Phase IV - Bildung von Lösungsoptionen
In dieser Phase werden Lösungsmöglichkeiten für die zuvor gefundenen Themen und kollidierenden Bedürfnisse erarbeitet. Der Mediator unterstützt die Medianten in der Lösungsfindung durch Methoden und Kreativitätstechniken. Er selbst gibt keinen Rat oder macht Lösungsvorschläge, da diese von den Parteien entwickelt werden.
Phase V - Bewertung und Auswahl der Lösungsoptionen
Unter der Anleitung des Mediators folgt dann eine Auswahl und Bewertung aller denkbaren Lösungsoptionen durch die Medianten. Die Lösungsoptionen sollen den ermittelten Bedürfnissen gerecht werden. Zielführend ist die Auswahl möglichst konkreter und nachhaltiger Win-Win-Lösung für die Beteiligten.
Phase VI - Umsetzung
Zum Abschluss des Verfahrens entwickeln die Medianten gemeinsam mit dem Mediator eine schriftliche Lösungsvereinbarung, der die Umsetzung der Maßnahmen oder Vereinbarungen regelt. Da der Mediator kein Entscheider oder Schiedsrichter ist und allparteilich agiert, obliegt es den Parteien gleichermaßen für sich selbst zu entscheiden, ob die gefundenen Lösungsalternativen akzeptabel sind und vereinbart werden sollen. Ferner ist grundsätzlich zu empfehlen, dass die Medianten die Umsetzung der Lösungsoptionen durch fachliche externe Berater ergänzend prüfen lassen.