Presserecht

Nicht nur für Privatpersonen sind die Darstellungen in den Medien wichtig, auch für Unternehmen und ihre Vorstände gewinnen sie immer mehr an Bedeutung. In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn die Pressearbeit und die Auswertung der Medien durch einen kompetenten Rechtsanwalt begleitet werden, dies umfasst neben der Beratung auch gegebenenfalls prozessuale Unterstützung im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechtes.
Dabei kann durch unsere Kanzlei folgendes Leistungsspektrum abgedeckt werden:


  • Beratung im Vorfeld von Veröffentlichungen
  • Vertragliche Beratung, insbesondere in lizenzvertragsrechtlichen Fragen
  • Vertretung im außergerichtlichen Bereich, dabei steht die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens im Vordergrund
  • Vertretung in Verletzungsprozesse, sei es für den Verletzten oder aber die betroffenen Medien
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzen von Gegendarstellungen für Betroffene oder Verteidigung gegen solche für Medien

  • Regelmäßig vertreten wir Mandanten, die über Veröffentlichungen über Ihre Person nicht einverstanden sind. Dies betrifft nicht nur Prominente, die ein besonderes Interesse der Medien wecken, immer wieder sind auch Menschen ohne ohne Prominentenstatus von solchen Veröffentlcihungen betroffen und benötigen unseren Rat.

    In der Beratung ist dann immer das vernünftigste Mittel abzuwägen, um erfolgreich gegen die Veröffentlichung vorzugehen, nicht immer ist die Abmahnung des jeweiligen Verantwortlichen dabei die beste Lösung. Gerade bei Internetveröffentlichungen ist die weitere Entwicklungen und die Risiken einer Abmahnung für die Entscheidung wie wir für unsere Mandanten tätig werden, von erheblicher Bedeutung. Es muss vermieden werden, dass durch die Einschaltung unserer Kanzlei zwar der Beitrag entfernt wird aber die nachfolgende Diskussion einen größeren Ruf – bzw. PR-Schaden verursacht.

    Wir klären Sie umfassend über die Ihnen zustehenden medienrechtlichen Ansprüche wie z.B. Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz oder Geldentschädigung auf. Sollte die außergerichtliche Geltendmachung scheitern und keine Einigung erzielt werden, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich in Einstweiligen Verfügungsverfahren oder Hauptsacheverfahren durch.

    Insoweit wir Medien, vor allem Fernsehsender und Internetportale beraten ist oft abzuwägen, ob die Entfernung des Beitrages den publizistischen Ansprüchen gerecht wird oder es der Information der Öffentlichkeit sachdienlich nützt. Gerade bei kleineren Portalen steht natürlich auch die Minimierung von Kostenrisiken im Vordergrund

    Für die Beratung im Presse- & Persönlichkeitsrecht muss jeweils das Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Pressefreiheit (Art. 5 GG) und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen oder in abgeleiteter Form der Unternehmen andererseits beurteilt werden. Letzteres wurde überwiegend durch die Rechtsprechung aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes entwickelt. Dabei haben verständlicher Weise Medien und Betroffene jeweils unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Aber auch bei den Gerichten sind immer wieder Schwankungen bei der Anwendung zu sehen, die teilweise als Gegenentwicklung zum Verhalten und der Möglichkeiten der jeweiligen Beteiligten zu sehen sind.

    Insbesondere im Internet werden die Grenzen immer wieder verschoben oder ausgetestet. Das mag daran liegen, dass die klassische journalistische Ausbildung nicht immer die Regel ist und presserechtliche Grundlagen somit nicht selbstverständliches Handwerkszeug der dort tätigen Autoren gehören bzw. die etablierten Medien hier gern die Grenzen zu ihren Gunsten verschieben.



    Das Fachgebiet "Presserecht, Persönlichkeitsrecht" wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email: Schiller@f-200.com

    Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
    * Prüfung von Veröffentlichungen (Text / Foto)
    * Anschreiben der Verantwortlichen
    * Abmahnung
    * Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung
    * Durchsetzung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen
    * Einstweilige Verfügungsverfahren
    * Durchsetzung von Schadenersatzansprüche
    * Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüche
    * Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche oder Gegendarstellungen.


    In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
    Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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