Eine Rechnung (oder auch Faktura) ist ein Dokument, dass eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung enthält, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung sowie alle Rechnungen, die er erhalten hat, zehn Jahre aufzubewahren. Sie müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
Sie muss folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer bzw. die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Leistung
- das nach Steuern und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
- den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
- einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers in den Fällen, in denen der Unternehmer eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt.
Für eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 € nicht übersteigt (s.g. Rechnungen über Kleinbeträge), gelten vereinfachte Regeln. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Leistung in einer Summe und
- den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf.
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