Einerseits sollen unsere Mandanten Ihre Familie insbesondere ihre Kinder vor zu viel Interesse seitens der Medien schützen und sind darauf bedacht, die Informationen und Bilder, die in die Öffentlichkeit gelangen zu beeinflussen, andererseits kommt es immer wieder dazu , dass unautorisierte Bilder kommerziell ausgewertet werden und mit dem Namen unserer Mandanten Geld gemacht wird.
Darüber hinaus häufen sich aber auch die Fälle in den Fotos von privaten Seiten unserer Mandanten später kommerziell verwendet werden oder sich auf Webematerialien von Firmen wiederfinden. In vielen Fällen erfolgt die Verwendung ohne die Einwilligung der Fotografierten, was regelmäßig zu Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen führt. Häufiger kam es auch schon vor, dass Kamerateams Beiträge für große Sendungen produzierten und dabei die gefilmten Personen gar nicht fragten, oder sie täuschten für welchen Zweck die Filmaufnahmen produzierten wurden oder trotz ausdrücklicher Verweigerung der Einwilligung das Material veröffentlichten.
In solchen Fällen muss schnell reagiert werden, denn ausgestrahltes oder in Onlinezeitungen veröffentlichtes Bildmaterial verbreitet sich sehr rasant im Internet und es wird immer schwerer es vollständig wieder zu löschen.
Grundsätzlich hat jeder Recht gem. § 22 KUG das Recht selber darüber zu bestimmen, ob ein Bild oder Filmmaterial von ihm veröffentlicht wird. Die Ausnahmen zu diesem Grundsatz hat das Gesetz bzw. die Rechtsprechung im Wesentlichen klar umrissen und müssen in jedem Fall geprüft werden.
- Personen der Zeitgeschichte
- Personen sind nur Beiwerk
- Versammlungen und Aufzüge
Das Fachgebiet "Presserecht, Persönlichkeitsrecht" wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt
Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
* Prüfung von Veröffentlichungen (Text / Foto)
* Anschreiben der Verantwortlichen
* Abmahnung
* Verteidigung bei unberechtigter Abmahnung
* Durchsetzung von presserechtlichen Unterlassungsansprüchen
* Einstweilige Verfügungsverfahren
* Durchsetzung von Schadenersatzansprüche
* Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüche
* Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche oder Gegendarstellungen.