Redtube.com: Riesige Abmahn­welle wegen Streaming von eroti­schen Filmen

Erstmals verschickt eine deutsche Kanzlei (Urmann + Collegen Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH) tausende Abmah­nungen wegen Urheber­rechts­ver­stößen durch die Nutzung von auf Redtube.com gestreamter Filme. Bislang herrschte die allge­meine Ansicht vor, dass allein das Anschauen gestreamter Inhalte nicht belangbar ist.

Unter den Juristen ist bislang umstritten, ob das Streaming  eine Urheber­rechts­ver­letzung darstellen kann, denn anders als beim Filesharing, wo Dateien auf Tausch­börsen hochge­laden und zum Download angeboten werden, werden gestreamte Filme nicht bzw. nur für wenige Sekunden auf dem Computer des Nutzers gespei­chert. Mithin ist es schon fraglich, ob das bloße Ansehen überhaupt eine urheber­rechtlich relevante Nutzungs­handlung darstellt. Schließlich wird auch durch das bloße Abspielen einer raubko­pierten CD oder DVD kein Urheber­recht verletzt.

Ferner ist zweifelhaft, ob die Nutzer offen­sichtlich erkennen konnten, dass die Filme auf redtube.com rechts­widrig verbreitet werden oder ob sie annehmen konnte, die Plattform besitzt die erfor­der­lichen Rechte.

Nutzer dieser Porno­seite könnten daher unliebsame Post erhalten haben oder kurz vor Weihnachten erhalten. Betroffene sollten folglich nicht ohne weiteres eine Unter­las­sungs­er­klärung abgeben und auch der Zahlungs­auf­for­de­rungen nicht ungeprüft nachkommen. Anwalt­licher Rat ist an dieser Stelle angebracht, denn es existieren gute Vertei­di­gungs­mög­lich­keiten, insbe­sondere da die abmah­nende Kanzlei weitest­gehend Neuland mit dem Abmahnen von Strea­ming­nutzern betritt.

Update:

Inzwi­schen versuchen Unbekannte, die Verun­si­cherung einiger Inter­net­nutzer durch die Abmahn­welle von Porno-Streaming auszu­nutzen, indem sie per E‑Mail vermeint­liche Abmah­nungen verschicken. Gefordert werden Geschäfts­ge­bühren, Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­bühren, Aufwen­dungs­ersatz für die Ermittlung der Rechts­ver­letzung sowie Schadensersatz.

Dabei geben sich die Absender als Urmann + und Collegen aus. Diese stellen auf ihrer Webseite jedoch klar, dass die per E‑Mail verschickten Abmah­nungen nicht aus ihrer Kanzlei stammen, da sie Abmah­nungen ausschließlich per Post versenden.

Empfänger dieser Spam-Aktion ist zu raten, keines­falls Anhänge solcher E‑Mail-Abmah­nungen zu öffnen, da diese regel­mäßig Trojaner-Software enthalten.