Da viele Aufgaben in den USA von der Bundesregierung übernommen wurden und mithin auch von dieser finanziert werden, werden die Bürger verschiedene Einschränkung zu spüren bekommen. So wird die Bundeshauptstadt Washington dies unmittelbar spüren, aber auch die Soldaten könnten nicht mehr bezahlt werden und die Verwaltung würde den Bürgern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Neben den in den Medien immer wieder genannten Nationalparks und Museen ist davon auch das United States Patent and Trademark Office (USPTO) betroffen. Damit würde die in den USA für den Schutz des geistigen Eigentums Institution betroffen sein. Als Bundesbehörde werden die laufenden Kosten von der Bundesregierung getragen und damit konnte das Amt gezwungen sein, seine Tätigkeit einzustellen.
Heute informierte das US-Markenamt darüber, dass falls die Regierung sich nicht mit der Opposition einigen und kein Haushaltsgesetzes verabschiedet werden kann die Tätigkeit für 6 Werktage wie gewohnt aufrechterhalten bleiben kann. Für diesen Zeitraum verfügt das USPTO über ausreichend Reserven. Sollten die Verhandlungen über das neue Budget jedoch länger dauern, teilt das USPTO mit, werden nur wesentliche Aufgaben bedient werden können, so sollen neue elektronische Anmeldungen weiter bearbeitet und die IT-Infrastruktur aufrecht gehalten werden (Pressemitteilung des USPTO 7. April 2011).
Angesichts des Umstandes, dass das Amt in seiner aktuellen Budgetplanung stolz darauf hinweist, dass es nicht auf Steuergelder angewiesen ist und seine Finanzen ausschließlich durch vereinnahmte Gebühren abdecken kann, verwundert die aktuelle Warnung.
“As a fully user-fee funded organization, the USPTO is able to address these issues at no cost to the taxpayer. Funds required for FY 2012 would be offset by user fee collections under the current fee schedule and including the proposed interim fee increase on certain patent fees. As a result, the USPTO’s appropriation will remain at the $0 budget authority level. “
Wir werden die Mitteilungen des US-Markenamtes weiterverfolgen, damit wir ggfs. bei aktuell von uns für unsere Mandanten bearbeiteter Markenanmeldung reagieren können. Da wir in den meisten Fällen die Erweiterung deutscher oder europäische Marken über die WIPO durchführen, werden die Fristen nicht von eventuellen Einschränkungen in den USA betroffen.

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