Vermieter - Wohnraum

Wenn es um Ihre Interessen geht - bei uns sind Sie richtig. Wir vertreten Sie vor Gericht und entwerfen sowie verhandeln alle entsprechenden Mietverträge. Da das Mietrecht in erster Linie ein Schutzrecht für Mieter ist, haben Vermieter vor Gericht einen schwierigen Stand. Die Anforderungen an den Vermieter sind oft sehr hoch. Um vor Gericht die Hürden, beispielsweise, bei der Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhung zu überwinden, müssen eine Reihe von Fristen und Formvorschriften beachtet werden, um vor Gericht erfolgreich zu sein.
Um Ihre Interessen als Vermieter optimal zu wahren, beginnt eine vorausschauende Beratung mit dem Entwurf eines passgenauen Mietvertrages. Mit Beginn der Vermietung sind daneben Regelungen, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Wir helfen Ihnen nicht nur die Miethöhe wirtschaftlich vertretbar zu kalkulieren, sondern versuchen Sie bestmöglich vor den Risiken zukünftiger Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen zu bewahren. So vermeiden wir beispielsweise den beliebten Versuch einiger findiger Vermieter, in einem Formularmietvertrag unter „Sonstige Vereinbarung“ mit dem Mieter eine unzulässige Regelung als Individualvereinbarung zu vereinbaren.

Unsere Aufgabe ist es, den Mietvertrag - wo vertretbar Raum dazu besteht - im Detail auf Ihre Wünsche und Erfordernisse anzupassen. Wirksame Individualvereinbarungen können sich aus Verhandlungen mit Ihrem Mieter ergeben, wenn die Regelung zulässig ist und ernsthaft zur Disposition gestellt wurde. Hier hilft eine Beratung oder ein Formulierungsentwurf, um Überraschungen zu vermeiden. Ein wichtiger Gegenstand der Beratung zum Mietvertrag ist die Frage, wie sich Pflichten des Mieters wirksam begründen lassen, wenn diese im gesetzlichen Mietrecht optional vorgesehen sind (Staffel- oder Indexmiete, Kautionszahlung, Erlaubnis zur Untervermietung, Erlaubnis zur Tierhaltung usw.). Darüber hinaus klären wir mit Ihnen, welche gesetzlichen Vermieterpflichten sich wirksam auf Ihre Mieter übertragen lassen (Beispiele: Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen u. a.).

Daneben kann es bis zur Beendigung des Mietverhältnisses eine Reihe von Fragen geben, die sich für Sie als Vermieter oder für Ihre / eine Hausverwaltung stellen:


Im heutigen Wirtschaftsleben sind die Anforderungen an eine moderne Hausverwaltung oder einen modernen Hausverwalter umfangreich. Sie sind gut beraten, früh fundierte rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies schützt Sie vor Überraschungen und spart Geld.
Fragen Sie uns auch, wenn Sie die Qualität Ihrer Verwaltung prüfen lassen möchten.



Dieses Fachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Felix Ginthum bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Ginthum@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht.
Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Wir melden für unsere Kunden regelmäßig deutsche, europäische und internationale Marken an, bearbeiten Markenwidersprüche und unterstützen unsere Mandanten bei Markenverletzungen.

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