Erschließungsbeiträge
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt i.d.R. aufgrund § 132 BauGB und der entsprechenden Ermächtigungsvorschrift der jeweiligen Kommune (z.b. § 5 GO Brandenburg) i. V. m. der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Bei Prüfung der Beitragspflicht sollten folgende Aspekte einer Kontrolle unterzogen werden:
Das neue Beamtenrecht
Ist geregelt im Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz — DNeuG) vom 05.02.2009 (BGBl.S. 160) und im
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz — BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl.S. 1010)
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