Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist vollkommen unübersichtlich. Es gibt kein zentrales „BGB.“ Gegner sind die Behörden. Schnelle Vergleiche sind kaum möglich. Behördenfehler können im gerichtlichen Verfahren oft geheilt werden. Sie bieten daher in der Regel keine Erfolgsaussichten. Damit muss der „schnelle wirtschaftliche Erfolg“ im Verwaltungsverfahren gesucht werden, denn es gilt die Devise: „Mach einen Bogen um die Gerichte.
Erschließungsbeiträge

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt i.d.R. aufgrund § 132 BauGB und der entsprechenden Ermächtigungsvorschrift der jeweiligen Kommune (z.b. § 5 GO Brandenburg) i. V. m. der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Bei Prüfung der Beitragspflicht sollten folgende Aspekte einer Kontrolle unterzogen werden:
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Das neue Beamtenrecht

Ist geregelt im Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz — DNeuG) vom 05.02.2009 (BGBl.S. 160) und im Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz — BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl.S. 1010)
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Das Fachgebiet "Verwaltungsrecht" wird in unserer Kanzlei von unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christoph Kutschera, LL.M. bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email: Kutschera@f-200.com

Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht. Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Zusätzlich habe wir eine effiziente Abteilung für das Forderungsgmanagement unserer Mandanten aufgebaut.

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