SchutzrechteAuch Sie wollen, dass die Texte, Grafiken und Fotos Ihrer Webseite nicht ungefragt von anderen verwendet bzw. veröffentlicht werden. Diesen Grundsatz sollten Sie auch umgekehrt anwenden und das geistige Eigentum Dritter respektieren. Verwenden Sie keine Texte, Fotos, Illustrationen und Sounds ohne sicher zu sein, dass diese frei verwendbar sind oder Sie die Zustimmung des Rechteinhabers für die Veröffentlichung haben. Berücksichtigen Sie, dass auch das Framing (einbinden anderer Seiten in die eigene) Urheberechte verletzen kann, wenn dies ungefragt erfolgt.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Namens-, Marken- oder auch Titelschutzrechte, diese gilt es einerseits zu berücksichtigen andererseits aber auch eigene Schutzrechte aufzubauen. Durch den Domainnamen oder durch Metatags oder Schlagwörter auf der Webseite können Schutzrechte Dritter verletzt werden. Umgekehrt ist zu bedenken, dass die Registrierung einer Domain allein kein eigenes Schutzrecht begründet und es daher angebracht ist eine Marke anzumelden.
ImpressumAls Anbieter von Tele- und Mediendiensten sind Betreiber von Webseiten grundsätzlich impressumspflichtig. Ein Impressum muss als solches bezeichnet sein oder zumindest klar erkennbar und von allen Haupt- und Unterseiten aus mit nur einem Klick gut zugänglich sein. Im Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift und ausreichend Kontaktdaten veröffentlicht werden, zusätzlich sind bei Unternehmen und Gewerbetreibenden weitergehende Informationen erforderlich und einzelne Berufsgruppen haben darüberhinausgehende Anforderungen.
Werbung / Banner Oft werden Banner oder ähnliche Werbemittel auf der Webseite eingebunden, allerdings ist dabei zu berücksichtigen, das Werbung für pornographische Angebote oder Glücksspiele im Internet deutsches Recht verletzen können.
Werbung ist klar von redaktionellen Inhalten zu trennen und als solche zu kennzeichnen.
Haftung Prüfen Sie beim Setzen eines Links zu einer externen Seite genau den Inhalt, damit der Link nicht zu rechtswidrigen Angeboten führt, denn Sie sind dafür verantwortlich, insbesondere wenn Sie sich den fremden Inhalt zu Eigen machen. Der oft gesehen Disclaimer wird von den Gerichten nicht anerkannt und eigentlich zwecklos.
Gewerbliche AngeboteSollten Sie auf der Homepage Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes anbieten, sind die entsprechenden Informationspflichten zu beachten. Dabei sind das Widerrufs- oder Rückgaberecht genauso wichtig, wie Angaben nach der PreisangabenVO oder die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen.
DatenschutzWerden auf Ihrer Webseite Daten verarbeitet, müssen Sie die Vorschriften des TDDSG und einschlägiger weiterer Datenschutzgesetze beachten.
SonstigesErgänzende Anforderungen werden gestellt, wenn die Webseite Inhalte jugendgefährdender Natur, etwa pornographische Inhalte wiedergibt. Wesentliche Punkte sind hier Altersverifikationssysteme und die Ernennung eines Jugendschutzbeauftragter.
Das Fachgebiet "Wettbewerbsrecht, Werberecht" wird in unserer Kanzlei von unserem Fachanwalt für gewerblichen rechtsschutz
Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.