Werberecht

Der Begriff des Werberechtes ist eher umgangssprachlich und umfasst sämtliche Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Werbung auftreten können. Ein nicht unerheblicher Teil wird dabei von Gesetzen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen regeln, bestimmt. Daher können unsere Mandanten auf diesem Gebiet von einem breiten Sprektrum unserer Kompetenz im Bereich Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht und nicht zuletzt in persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Fragen profitieren.
Bestimmunen des UWG regeln beispielsweise, welche Aussagen und welche Maßnahmen in der Werbung zulässig sind. Aber auch das Heilmittel- oder das Arzneimittelgesetz enthalten Einschränkungen, die zu beachten sind.

Nicht zuletzt sind das Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrecht ebenfalls von erheblicher Bedeutung, damit durch eine Werbegestaltung oder eine Werbekampagne nicht die Rechte Dritter verletzt werden.
Oft sind Werbeagenturen mit der Gestaltung und Produktion von Werbemaßnahmen beauftragt, so dass die Agenturhaftung unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte von erheblicher Bedeutung ist.

All diese Fragen sollten bereits im Vorfeld einer Kampagne geklärt werden, damit nicht kurz vor dem Start oder gar bereits nach der Veröffentlichung durch den Kunden rechtliche Fallstrike entstehen und möglicherweise die weitere Verwendung durch Einstweilige Verfügungen untersagt wird. Der Imageschaden kann imens sein und die Glaubwürdigkeit der Arbeit in Frage stellen.

Hier können wir durch unsere Beratung vorbeugen.


In unserer Wirtschaftskanzlei beraten Rechtsanwälte und Fachanwälte Mandanten in Berlin und bundesweit auf dem Gebiet des Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familierecht. Ein besondere Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Schutz geistigen Eigentums. Zusätzlich habe wir eine effiziente Abteilung für das Forderungsgmanagement unserer Mandanten aufgebaut.

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