Bestimmunen des UWG regeln beispielsweise, welche Aussagen und welche Maßnahmen in der Werbung zulässig sind. Aber auch das Heilmittel- oder das Arzneimittelgesetz enthalten Einschränkungen, die zu beachten sind.
Nicht zuletzt sind das Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrecht ebenfalls von erheblicher Bedeutung, damit durch eine Werbegestaltung oder eine Werbekampagne nicht die Rechte Dritter verletzt werden.
Oft sind Werbeagenturen mit der Gestaltung und Produktion von Werbemaßnahmen beauftragt, so dass die Agenturhaftung unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte von erheblicher Bedeutung ist.
All diese Fragen sollten bereits im Vorfeld einer Kampagne geklärt werden, damit nicht kurz vor dem Start oder gar bereits nach der Veröffentlichung durch den Kunden rechtliche Fallstrike entstehen und möglicherweise die weitere Verwendung durch Einstweilige Verfügungen untersagt wird. Der Imageschaden kann imens sein und die Glaubwürdigkeit der Arbeit in Frage stellen.
Hier können wir durch unsere Beratung vorbeugen.