Zwischenzeitlich sind diese Gesetzesnormen sehr umfangreich und die Rechtsprechung fast unüberschaubar geworden, so dass es Unternehmen manchmal schwer fällt sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten. Abwerben von Kunden, Abwerben von Arbeitnehmern, Absatzbehinderung, Preisunterbietung, Ausbeuten fremder Leistung, irreführende Werbung, vergleichende Werbung etc. sind nur einige Handlungen, die im alltäglichen Wettbewerb immer wieder auftauchen. Nachfolgend seien nur einige Gesetze genannt, die es zu beachten gibt.
- das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- die Preisangabenverordnung
- das Bürgerliche Gesetzbuch
- das Heilmittelwerbegesetz
- die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
- die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
- andere lebensmittelrechtliche Spezialregelungen
Unlautere Geschäftspraktiken
Mit der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG hat die Eu einige Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht eingeführt, die bisher vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzt sind. Da diese Richtlinie aber nun unmittelbar gilt, haben die Gerichte das deutsche UWG entsprechend auszulegen. Die Richtline enthält dabei insbesondere auch eine Auflistung von GESCHÄFTSPRAKTIKEN, DIE UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ALS UNLAUTER GELTEN. Diese sollten von Unternehmen auf jeden Fall gemieden werden.
Webseite, Shop & Ebay
Bei der Gestaltung von Webseiten für einen gewerblichen Auftritt, insbesondere von Internetshops oder den Angeboten auf Ebay kommen viele kleine und mittelständige Unternehmen regelmäßig mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen in Kontakt. Kleine Überschreitungen der Vorschriften können teure Abmahnung nach sich ziehen. In den letzten Jahren hat sich bei dem Thema Impressum, Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung oder Artikelbeschreibung so viel geändert, dass in regelmäßigen Abständen Anpassungen erforderlich ist.
Website-Check
Im Laufe unserer Tätigkeit (leider erst oft nach einer Abmahnung) haben wir festgestellt, dass es unseren Mandanten, die eine Webseite gestalten oder betreiben, oft schwer fällt, sämtlichen rechtlichen Belangen, insbesondere unter aktuellen Gesichtspunkten, gerecht zu werden. Für unsere Mandanten, aber auch jeden anderen Interessierten, haben wir deshalb im Folgenden eine Checkliste für Webseiten zusammengestellt. Diese kann aber nur eine Hilfestellung sein und wir übernehmen angesichts der sich stetig ändernden Gesetzeslage und Rechtsprechung keine Gewähr für Vollständigkeit. Wir beraten Sie im Einzelfall aber gern zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Webseite.
Abmahnung
Im Bereich des Wettbewerbsrechtes ist ein häufig angewandtes Mittel die Abmahnung. Dieses Instrument hat insbesondere im Bereich des Internets einen recht angeschlagenen Ruf und wird vereinzelt auch missbraucht. Trotzdem ist die Abmahnung in Fällen, in denen die Grenzen erlaubten Wettbewerbs überschritten werden, ein probates Mittel, denn im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren sind die Kosten gering und das Ziel, die wettbewerbswidrige Situation zu beseitigen, kann schnell erreicht werden. Entscheidend für die Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist, sind neben dem vorgeworfenen wettbewerbswidrigen Verhalten auch die Mitbebewerberstellung des Abmahnenden oder Formalien des Abmahnschreibens selber.
KosmetikV
Im Onlinehandel gibt es verschiedene Verordnungen die von Gewerbebetreibenden berücksichtigt werden müssen, die bekannteste ist sicher die BGB-V und die damit einhergehende Problematik der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung. Daneben gibt es aber abhängig von den im Onlineshop angebotenen Waren zusätzliche Vorschriften die vom Händler eingehalten werden müssen. Regelmäßig sind Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben Gründe für eine Abmahnung von einem Mitbewerbe, da die Gerichte darin ein wettbewerbswidriges Verhalten sehen.
unerlaubte Telefonwerbung
Das Bundeskabinett beschloss heute den Regierungsentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen. Dabei geht der nun vorgelegte Entwurf über die ursprünglich geplanten Regelungen hinaus.
Das Fachgebiet "Wettbewerbsrecht, Werberecht" wird in unserer Kanzlei von unserem Fachanwalt für gewerblichen rechtsschutz
Sylvio Schiller bearbeitet. Tel.: 030-2005072-0 | Email:
Schiller@f-200.comHaben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.