Wettbe­werbs­recht­liche Abmahnung eines eBay-Verkäufers

Uns liegen Infor­ma­tionen zu einer Abmahnung der Anwalts­kanzlei Erlen­hardt aus Düsseldorf vor. Darin wird im Namen von Daniel Nicolin ein angeb­licher Wettbe­werbs­verstoß auf eBay gerügt. Der konkrete Vorwurf lautet, dass der Abgemahnte auf der Inter­net­plattform eBay als privater Verkäufer regis­triert ist, jedoch in gewerb­lichem Umfang Waren vertreibe. Aus diesem Grund sei es wettbe­werbs­widrig, den einem gewerb­lichen Verkäufer oblie­genden Infor­ma­ti­ons­pflichten gemäß § 312c BGB und § 5 TMG nicht nachzukommen.

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Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.