Kürzlich hatten wir in einem Beratungs­ge­spräch eine marken­recht­liche Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen aus Düsseldorf vorgelegt bekommen, in der diese für Ihre Mandant­schaft die Luxottica Group S.p.A. Unter­las­sungs- Auskunfts- und Schaden­er­satz­an­sprüche wegen der Verletzung der Marke „RAY-BAN“ geltend machen.

Die Firma Luxottica Group S.p.A. ist Inhaberin mehrere Marken – auch Wort-/Bild­marken mit dem bekannten Label „Ray-Ban“. Nach der erfolgten Grenz­be­schlag­nahme durch die Zollbe­hörde und die Weiter­leitung der durch diese ermit­telten Infor­ma­tionen werden nun Folge­an­sprüche, so z.B. die Zustimmung zur Vernichtung der beschlag­nahmten Ware geltend gemacht.

Daneben wird eine sehr weitge­fasste Unter­las­sungs­er­klärung gefordert und die Rechts­an­walts­kosten auf Basis eines Gegen­stands­wertes von 150.000,00 Euro berechnet.

Eine erste Prüfung hat erheb­liche Zweifel an der Abmahnung begründet, so dass es sich um eine unberech­tigte Schutz­rechts­ab­mahnung handeln könnte.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit unseren Fachan­wälten auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei bearbeiten wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungstermin.