98,3 der briti­schen Designen haben Erfahrung mit Designverletzungen

Auch wenn uns die Britten demnächst verlassen, ist eine Unter­su­chung des briti­schen Amtes für geistiges Eigentum (UKIPO) über Design­ver­let­zungen in Großbri­tannien auch für hiesige Designer und Unter­nehmer inter­essant. Dieser Bericht beschäftigt sich nicht nur mit der Einstellung zu Design­rechten in Großbri­tannien, sondern auch das wahrge­nommene Ausmaß von Design­ver­let­zungen in der briti­schen Design­in­dustrie und die Auswir­kungen von Design­ver­let­zungen auf Unternehmen.

Dabei kommt die Unter­su­chung zu dem Ergebnis, dass 98,3 % der Designer glauben, ihr Design würde bereits einmal von Dritten verletzt und in der Folge haben sie finan­zielle Verluste zwischen 5.000 und 500.000 Pfund erlitten. Das bedeutet, nahezu jeder Designer hat bereits Erfahrung mit einer Verletzung seines Designs und hat sich darüber geärgert. 

Aber —und hier erstaunt das Ergebnis — weniger als 10% der betrof­fenen Designer oder Unter­nehmen haben etwas gegen die Design­ver­letzung unter­nommen und das trotz des nicht unerheb­lichen Schadens.

Die Designer, die sich wehrten, haben meisten bereits mit einem einfachen Schreiben, dass Sie selber oder durch ihren Anwalt an den Verletzer gesandt haben, Erfolg gehabt und der Verletzer hat die Design­ver­letzung einge­stellt. In der Regel war kein Gerichts­ver­fahren erforderlich. 

Wenn mit relativ geringem Aufwand ein Erfolg erreicht und eine weitere Design­ver­letzung verhindert werden kann, stellt sich die Frage, was hält die Designer davon ab, ihre Rechte durch­zu­setzen und so ihre Idee und Design zu schützen?

Im Kern hat das UKIPO zwei wesent­liche Punkte benannt, die seitens der Designer / Unter­nehmen falsch einge­schätzt werden und Ursache für obiges Ergebnis sind.

Die Unter­su­chung zeigt, dass das Bewusstsein für Design­rechte im Allge­meinen geringer ist als bei anderen geistigen Eigen­tums­rechten wie Urheber­rechten, Patenten und Marken. 

Oft gehen die Designer davon aus, dass ein Schutz gar nicht möglich ist. Damit liegen sie aber falsch, denn Konsum­güter, Verpa­ckungen, Logos, Muster, Schriften, grafische Benut­zer­ober­flächen und Farbschemata können als Design angemeldet und geschützt werden, wenn Sie neu sind und eine Eigenart aufweisen – mithin kreativ gestaltet wurden.

Zudem wird oft angenommen, dass eine Design­re­gis­trierung treuer ist, aber dem ist nicht so. Bei einer deutschen Design­an­meldung können für die amtlichen Gebühren von 60,00 Euro bis zu 10 Design geschützt werden. Der EU-weite Schutz ist etwas teurer, umfasst aber auch alle 28 — bald 27 EU-Länder. Eine EU Design­an­meldung kostet 350,00 Euro, jedes weitere Design kann zu einer reduzierten Gebühr ergänzt werden. 

Damit steht dem Aufbau eines Design­schutzes nichts entgegen und mit wenig Aufwand kann die Grundlage gelegt werden, zukünftig gegen Design­ver­letzung vorzu­gehen. Ergänzend ist darauf hinzu­weisen, dass mit einer Design­re­gis­trierung auf einigen Platt­formen wie beispiels­weise Amazon und Ebay verlet­zende Angebote schnell und unkom­pli­ziert gesperrt werden können. 

Wenn sie noch Fragen haben und sich über ihre Möglich­keiten zum Design­schutz infor­mieren wollen, lassen Sie sich von uns beraten, wie melden für Sie auch Designs an und setzen diese im Verlet­zungsfall durch