Abmahnung der SKY Deutschland GmbH

Die in Kanzlei Komning Rechts­an­wälte mahnt im Namen der SKY Deutschland GmbH & Co. KG wegen der unerlaubten öffent­lichen Wiedergabe einer Sport­ver­an­staltung ab. Die öffent­liche Ausstrahlung des SKY-Programms erfordere einen entspre­chenden Lizenz­vertrag, einen sog. Abonne­ment­vertrag für Gewerbe und Vereine.

Gefordert werden neben der Erstattung der Rechts­an­walts­kosten für die Abmahnung ein pauschaler Schadens­er­satz­betrag sowie die Abgabe einer als Anlage beigefügten Unter­las­sungs- und Verpflichtungserklärung.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich  nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt  beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.