Der BREXIT kommt und Ihr Markenschutz in Großbritannien geht verloren.
Großbritannien wird am 29. März 2019 12. April 2019 …. oder wenige Wochen später die Europäische Union verlassen. Unabhängig von allen politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen stellt dies auch eine Herausforderung für den Markenschutz dar, insbesondere bei einem NO-Deal Szenario.
Es besteht somit ein dringender Handlungsbedarf, wenn der Markt in Großbritannien für Sie von Bedeutung ist und Sie dort Ihren Markenschutz aufrechterhalten wollen.
Wir können Ihnen aktuell noch keine abschließende Lösung präsentieren, da bisher nicht feststeht, ob es zwischen Großbritannien und Europäischen Union zu einer vertraglichen Vereinbarung kommt oder seitens Großbritannien mögliche Optionen zur Erweiterung des wegfallenden Unionsschutzes in Großbritannien angeboten werden.
Es gibt seitens der britischen Regierung Überlegungen, eine Unionsmarke auf Antrag beim britischen Markenamt als Clone auch in das britische Markenregister einzutragen und so den Schutz dort aufrechtzuerhalten. Die genaue Prozedur und Kosten dieser angedachten Option sind aber bisher noch nicht konkretisiert.
Ihre Handlungsoptionen
Option 1
Sollten Sie hieran Interesse haben, kontaktieren Sie uns zeitnah und wir informieren Sie über die Kosten und das Prozedere. Kommt die oben erwähnte Umwandlung rechtzeitig vor dem Brexit, werden wir dies berücksichtigen und die Maßnahmen anpassen.
Option 2
Wenn Sie eine Anmeldung aktuell nicht wünschen, aber von uns über die weitere Entwicklung hinsichtlich Ihres Markenschutzes in Großbritannien und mögliche Optionen, wie die angedachte Umwandlung der Unionsmarke in eine britische Marke, informiert werden wollen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Für unseren Update-Service berechnen wir dann einmalig 99,00 Euro.
Natürlich können Sie uns auch per Email (schiller@f-200) beauftragen oder kontaktieren.