Bundes­netz­agentur ahndet Wettbe­werbs­verstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Die letzten Tage wurde über eine Werbe­maß­nahme von Vodafon berichtet, nun geht die Bundes­netz­agentur aktiv dagegen vor, wie sie in einer Presse­mit­teilung veröffentlichte:

Die Bundes­netz­agentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH gestern untersagt, Werbe­schreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Frist­setzung zu einer telefo­ni­schen Kontakt­auf­nahme aufge­fordert werden. Die Kontakt­auf­nahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.

Das Unter­nehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbe­werbs­wid­riges Verhalten wird durch die Bundes­netz­agentur konse­quent geahndet”, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Neukun­den­ge­winnung durch dubiose Werbemittel

Die Briefe wurden beispiels­weise mit dem Betreff “DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung” in einem rosafar­benen Umschlag mit dem Hinweis “Wichtige Hinweise zu Anschluss­diensten in Ihrem Gebäude” versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel “Wieder­holter Zustell­versuch” gekenn­zeichnet.

Ebenfalls versendete Postkarten enthielten den Hinweis „Wichtige Infor­mation“ und waren teilweise auch mit einem Stempel „Wieder­holter Zustell­versuch“ versehen. Anlass war eine angeb­liche „wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“.

Die Werbung war persönlich adres­siert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Klein­ge­druckten war zu entnehmen, dass die Adress­daten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienst­leister bezogen wurden.

Sollte das Unter­nehmen der Unter­sagung nicht nachkommen, wird die Bundes­netz­agentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangs­gelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.