Die 10. Ausgabe der Nizza-Klassi­fi­kation gilt nun in der Version 2015

Bei einer Marken­an­mel­dungen muss ein Waren-/Dienst­leis­tungs­ver­zeichnis angegeben werden, womit der Anmelder bestimmt, für welche Waren oder Dienst­leis­tungen er die Marke schützen lassen will.

Zudem ist für die wichtige Marken­re­cherche im Vorfeld einer Anmeldung die Klassi­fi­kation wichtig, denn danach richtet sich ein mögliches Verwechs­lungs­risiko. Anhand der Einordnung der Waren und Dienst­leis­tungen in den Klassen wird die Recherche in den relevanten Daten­banken erleichtert. Dabei ist auch vom Vorteil, dass die aktuelle Version inter­na­tional abgestimmt ist und somit auch ohne Sprach­kennt­nisse die Recherche in inter­na­tio­nalen Registern möglich ist.

Seit dem 1. Januar 2015 ist die “Version 2015″ der 10. Ausgabe der Nizza-Klassi­fi­kation (NCL 10–2015) gültig und ist zu berücksichtigen.