eBay-Händler aufge­passt: ab 12.03.2014 neue eBay-AGB in Kraft

Zum 12.03.2014 ändert eBay sowohl die AGB als auch die Daten­schatz­er­klärung, was für zahlreiche eBay-Händler eine Anpassung ihrer Verkaufs-AGB erfor­derlich macht. Ziel der neuen AGB soll eine klarere Struk­tu­rierung sein. Eine Gegen­über­stellung der alten und neuen Fassung befindet sich auf den Seiten von eBay (hier). http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • -    Neue Begriffe wie „Nutzer“ (zuvor „Mitglied““ und eBay-Dienste (zuvor “eBay-Websites”).
  • -    Der Kaufpreis ist grund­sätzlich sofort fällig.
  • -    Gewerb­liche Verkäufer sind verpflichtet, die gesetz­lichen Kennzeich­nungs- und Infor­ma­ti­ons­pflichten zu beachten und die Anmel­de­daten entspre­chend zu vervollständigen.
  • -    Gewerb­liche Verkäufer werden verpflichtet, ein “gewerb­liches eBay-Konto” zu eröffnen.
  • -    Neure­gelung der Rücknahme von Geboten.
  • -    Drohungen mit Abgabe oder Nicht­abgabe von Bewer­tungen sind verboten.
  • -    eBay behält sich das Recht vor, vom Verkäufer Zahlungs- oder Eigen­tums­nach­weise der Ware zu verlangen.

eBay-Händler sollten dementspre­chend schnellst­möglich überprüfen, ob ihre eigenen AGB mit den geänderten eBay-AGB überein­stimmen und gegebe­nen­falls anpassen. Wettbe­werbs­recht­liche Abmah­nungen werden nicht lange auf sich warten lassen.

Gern stehen wir Ihnen unsere spezia­li­sierten Rechts­an­wälte in sämtlichen Fragen aus dem Bereich e‑Commerce mit Rat und Tat zur Seite.