EuGH bestätigt, Gerichte können Sperrung illegaler Webseiten anordnen

Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (C‑314/12) heute entschied, können nationale Gerichte Inter­net­pro­vider dazu verpflichten, Webseiten ihrer Nutzer zu sperren. Voraus­setzung ist, dass die Webseite nachweislich illegale Kopien urheber­rechtlich geschützten Materials anbietet. Die Sperr­maß­nahmen müssen jedoch nach europäi­schen Recht ausge­wogen seien.

Der Entscheidung des höchsten europäi­schen Gerichts lag eine prozes­suale Ausein­an­der­setzung zwischen  dem deutschen Filmstudio Constantin und dem öster­rei­chi­schen Inter­net­an­bieter UPC Telekabel, der nicht bereit war, den Zugang zur Film-Streaming-Webseite kino.to zu sperren.

Aktuell ging es um die generelle Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind, da kino.to (Die Seite hatte etwa 4 Millionen Nutzer täglich!) den Betrieb bereits 2011 einstellte. Der Gründer des illegalen Streaming-Portals ist inzwi­schen zu viereinhalb Jahren Haft verur­teilt worden. Ferner sollen über 3 Millionen Euro seines Vermögens einge­zogen werden.