IFA 2014 die Gerichte in Berlin rüsten sich wieder.

Die IFA in Berlin findet dieses Jahr vom 5. September 2013 bis zum 10. September 2014. Aussteller aus der ganzen Welt präsen­tieren ihre neuen Produkte und wollen mit Innova­tionen punkten. Dabei werden aber regel­mäßig auch Ideen anderer kopiert und die eigene Innovation beschränkt sich auf das Nachmachen.

Daher ist die IFA jedes Jahr auch ein Highlight für Produkt­pi­ra­terie. Viele Hersteller werden die IFA auch unter dem Gesichts­punkt besuchen, ob andere Mitbe­werber Ihre Ideen allzu genau nachahmen und dabei Patente, Designs oder Gebrauchs­muster verletzen. Regel­mäßig werden auf der Messe Produkt­fäl­schungen entdeckt und es gilt dann schnell aktiv zu werden. Dabei sind die üblichen Abläufe für solche Verlet­zungen zu lang, denn erst die Abmahnung, dann die Einst­weilige, da kann schnell die Messe bereits vorbei sein. Deshalb werden im Zusam­menhang mit Messen auch sehr kurze Fristen als ausrei­chend akzep­tiert und selbst die Gerichte stellen sich auf den höheren Arbeits­aufwand und die gefor­derte Erreich­barkeit ein.
So teilte das Landge­richt aktuell mit, dass ab dem 5. September 2014 im Dienst­ge­bäude der Litten­straße (Berlin Mitte) einen richter­lichen Bereit­schafts­dienst für gewerb­lichen Rechts­schutz gibt, denn die 16. Zivil­kammer betreut. Diese Kammer ist eine der auf den gewerb­lichen Rechts­schutz spezia­li­sierten Spezi­al­kammern, die mit den Richtern Herr Dr. Scholz (Vorsit­zender), Frau Klinger, und Herr Dr. Elfring besetzt ist.

Diese Richter beschäf­tigen sich nahezu ausschließlich mit Fällen aus dem Gewerb­lichen Rechts­schutz, dies umfasst das Wettbe­werbs­recht, Marken­recht, Urhebe­recht, Patent­recht, Gebrauchs- und Design­recht. Während der Öffnungs­zeiten der Messe werden diese Richter für die Entscheidung über einst­weilige Verfü­gungen, Arreste und sonstige Eilsachen zur Verfügung stehen, also bis 18.00 Uhr.
Dabei ist das Gericht nach eignen Angaben bemüht einge­reichte Schrift­sätze zügig zu bearbeiten und verweist auch auf die elektro­ni­schen Kommunikationswege.

Den eigen Anspruch definierte der Landge­richts­prä­sident Bernd Pickel letztes Jahr wie folgt: „Für die Teilnehmer auf innova­tiven Messen wie der Inter­na­tio­nalen Funkaus­stellung – IFA – ist es wichtig, dass der Wettbewerb auf der Veran­staltung fair und regulär verläuft. Schneller Rechts­schutz ist da besonders gefragt. Das Landge­richt Berlin trägt durch einen beson­deren Tages­dienst dazu bei, dass dieser Rechts­schutz wirksam wird“

Nicht nur die Gerichte auch die Gerichts­voll­zieher werden wieder vermehr auf der Messe tätig werden, denn diese müssen einer­seits die Einst­wei­ligen Verfü­gungen zustellen und ggfs. durch­setzen, aber oft auch Ansprüche, die in der Vergan­genheit begründet wurden, beispiels­weise auf der IFA 2013 zwangs­voll­strecken. Somit kann es auch dieses Jahr vorkommen, dass die Besucher an einigen Ständen leere Ausstel­lungs­flächen vorfinden. Wir empfehlen unseren Mandanten für den Fall, dass Sie Produkt­fäl­schen oder Marken­ver­let­zungen auf der IFA entdecken, schnell tätig zu werden, damit die juris­ti­schen Möglich­keiten voll ausge­schöpft werden und der Schaden möglichst gering gehalten wird.