Marken­recht­liche Abmahnung der Mag Instrument Inc. MAG-LITE®

Kürzlich hatten wir in einem Beratungs­ge­spräch eine Abmahnung der der Patent­an­wälte Hoefer & Partner vorliegen, die diese namens der Firma Mag Instrument, Inc. ausge­sprochen haben.

Abgemahnt wurde der Vertrieb angeb­licher Nachbil­dungen der „MINI MAGLITE“. Dabei berufen sich die Patent- und Rechts­an­wälte Hoefer & Partner auf darauf, dass die für Taschen­lampen bekennte Firma Mag-lite ihr Produkte auch als 3D-Marken (z.B. CTM 002350122 und 001688563 ) geschützt hat und damit Form, Stil und das Gesamt­erschei­nungsbild aller Leuchten des MAG-LITE Sorti­ments in Deutschland für Taschen­lampen marken­rechtlich geschützt sind.

Neben dem marken­recht­lichen Ansprüchen verweisen die Patent­an­wälte auch auf einen angeblich bestehenden Urheber­rechts­schutz besteht.

Damit die Abmahnung möglichst viel Eindruck hinter­lässt, sind ihr auch mehrere Gerichts­ent­schei­dungen beigefügt.

Neben der Abgabe einer umfang­reichen Unter­las­sungs- und Verpflich­tungs­er­klärung wird auch gefordert, die Schad­neer­satz­an­sprüche anzuer­kennen, Auskunft zu erteilen und die Rechts­an­walts­kosten zu begleichen, wobei letztere absicht­lichen in die Höhe getrieben werden, in dem zusätzlich ein Patent­anwalt hinzu­ge­zogen und der Streitwert mit 250.000 Euro recht hoch angesetzt wird.

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungstermin