Kürzlich hatten wir in einem Beratungsgespräch eine Abmahnung der der Patentanwälte Hoefer & Partner vorliegen, die diese namens der Firma Mag Instrument, Inc. ausgesprochen haben.
Abgemahnt wurde der Vertrieb angeblicher Nachbildungen der „MINI MAGLITE“. Dabei berufen sich die Patent- und Rechtsanwälte Hoefer & Partner auf darauf, dass die für Taschenlampen bekennte Firma Mag-lite ihr Produkte auch als 3D-Marken (z.B. CTM 002350122 und 001688563 ) geschützt hat und damit Form, Stil und das Gesamterscheinungsbild aller Leuchten des MAG-LITE Sortiments in Deutschland für Taschenlampen markenrechtlich geschützt sind.
Neben dem markenrechtlichen Ansprüchen verweisen die Patentanwälte auch auf einen angeblich bestehenden Urheberrechtsschutz besteht.
Damit die Abmahnung möglichst viel Eindruck hinterlässt, sind ihr auch mehrere Gerichtsentscheidungen beigefügt.
Neben der Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird auch gefordert, die Schadneersatzansprüche anzuerkennen, Auskunft zu erteilen und die Rechtsanwaltskosten zu begleichen, wobei letztere absichtlichen in die Höhe getrieben werden, in dem zusätzlich ein Patentanwalt hinzugezogen und der Streitwert mit 250.000 Euro recht hoch angesetzt wird.
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin