Nutzer der Portale „Popcorn Time“ und „cuevena.tv“ werden abgemahnt

Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer viele Nutzer der vermeint­lichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“. Auf den ersten Blick mag man Paral­lelen zu den Redtube-Abmah­nungen erkennen, die Ende 2013 für Aufsehen sorgten. Bei genauerer Betrachtung kommt man jedoch zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Abmah­nungen wohl rechtlich anders zu bewerten sind.

Die Nutzer von Redtube haben sich Filme angeschaut, ohne Daten dauerhaft zu speichern oder anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen (Streaming). Bei der Nutzung von „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“ hingegen werden die empfan­genen Bilddaten (Filme, Serien oder Fußball­spiele) im Hinter­grund wieder hochge­laden und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt (Peer-to-Peer). Darin liegt eine Verbreitung urheber­rechtlich geschützter Werke und ist somit rechtswidrig.

Dass den Nutzern dies gegebe­nen­falls nicht bewusst war, ist für die Urheber­rechts­ver­letzung nicht relevant, da ein Verschulden nicht verlangt wird.

Haben Sie ebenfalls eine entspre­chende Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.