Sky Deutschland mahnt ab

Die JBB Rechts­an­wälte verschicken im Auftrag der Sky Deutschland GmbH & Co. KG urheber­recht­liche Abmahnung wegen angeblich wider­recht­licher öffent­licher Widergabe von Pay-TV-Sendungen. Diese Urheber­rechts­ver­let­zungen seien durch Kontrol­leure festge­stellt worden.

Neben der Auffor­derung zur Abgabe einer straf­be­wehrten Unter­las­sungs­er­klärung machen die JBB Rechts­an­wälte die Abmahn­kosten sowie Lizenz­scha­dens­ersatz geltend.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unter­las­sungs­er­klärung inklusive Vertrags­stra­fen­re­gelung abgeben sowie die Abmahn­kosten erstatten?

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit uns auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungs­termin zu verein­baren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.