Innovative Unter­nehmen haben im Zusam­menhang mit ihren Produkten regel­mäßig einen hohen Anspruch an das Design. Die Ideen und das Know-how, das in diese kreative Leistung fließt, stellt letztlich auch einen wesent­lichen Bestandteil des Unter­neh­mens­wertes dar. Deshalb besteht hier ein hohes Interesse am Schutz. Neue erfolg­reiche Produkte riskieren häufig die Nachahmung durch Mitbe­werber oder auslän­dische Unter­nehmen, die durch Kopieren ihr Wirtschafts­model bestimmen.

Hinsichtlich des Designs bietet das deutsche und europäische Recht umfas­sende Möglich­keiten, einen Schutz aufzu­bauen. Unsere Rechts­an­wälte sind in eine Vielzahl von kreativen Prozessen unserer Mandanten einge­bunden und begleiten diese unter Ausschöpfung der breiten Palette der Schutz­me­cha­nismen im Designrecht.

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Beratung zu Fragen des Design­schutzes unter dem Aspekt des Geschmacks­mus­ter­rechts, wettbe­werb­lichen Nachah­mungs­schutzes, Urheberrechts

  • Durch­setzung des Design­schutzes gegenüber Verletztern und Produktpiraten

  • Geschmacks­mus­ter­recht­liche Abmahnungen

  • Vertei­digung gegen Abmah­nungen aufgrund von Designrechten

  • Recherchen zu Geschmacksmustern

  • Anmeldung von Geschmacks­mustern beim DPMA und HABM

  • Geschmacks­mus­ter­recht­liche Verfahren vor den Ämtern, z.B. Wider­spruchs- und Löschungsverfahren

  • Einst­weilige Verfü­gungen bei Geschmacks­mus­ter­ver­let­zungen bzw. Produktpiraterie

  • Beratung und Unter­stützung bei zollrecht­lichen Beschlagnahmeverfahren

  • Entwerfen von Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen

  • Beratung im Bereich Moden­eu­heiten, Modeneuheitenschutz

  • Verhandlung und Gestaltung von Lizenz­ver­trägen / Nutzungs­ver­trägen / Verwertungsverträgen

Unabhängig, ob Produkte aus der Möbel­branche, dem Camping- und Outdoor­be­reich oder dem Zubehör­be­reich für Fahrzeuge, Boote oder IT- Geräte bis hin zu hochspe­zia­li­sierten Medizin- und Analy­se­ge­räten stammen, regel­mäßig ist die Anmeldung eines Designs bzw. Geschmacks­musters ein Bestandteil der IP-Strategie, um das Know-how umfassend zu schützen. Hierbei führen wir im Vorfeld die erfor­der­lichen Recherchen durch und beraten auch bzgl. der Vermeidung von Konflikten mit bestehenden Schutz­rechten Dritter.

Wir führen für unsere Mandanten die Design­an­mel­dungen in Deutschland oder der EU durch und erwei­terten diese, soweit erfor­derlich und möglich, auch in andere Länder. Unsere Tätigkeit umfasst zudem die Betreuung jewei­liger Schutz­rech­te­port­folios unserer Mandanten und damit einher­gehend die Überwa­chung von Fristen und Prozessen, so dass sich unsere Mandanten auf ihre eigent­liche Tätigkeit konzen­trieren können.

Gerade in der Mode- oder Lifesty­le­branche ist der Lebens­zyklus von Produkten sehr kurz. Nicht immer besteht die Notwen­digkeit und finan­zielle Recht­fer­tigung ein Design anzumelden. Durch die europäische Gesetz­gebung wurde vor einigen Jahren europaweit das nicht­re­gis­trierte Gemein­schafts­ge­schmacks­muster einge­führt, das genau hier ansetzt. Dieses zeitlich auf 3 Jahre beschränkte Schutz­recht ermög­licht für schnell­lebige Produkte einen optimalen Schutz. Wir beraten unsere Mandanten hierbei bereits im Vorfeld, damit die erfor­der­lichen Voraus­set­zungen für dieses Schutz­recht erfüllt und ggfs. später nachge­wiesen werden können.

Darüber hinaus setzten wir auf Basis dieses nicht­re­gis­trierten Gemein­schafts­ge­schmacks­musters die Rechte unserer Mandanten an ihrem Design gegenüber Nachahmern und Produkt­pi­raten durch und können insoweit auf eine umfas­sende Expertise zurück­greifen, durch die auch mittel­ständige Unter­nehmen ihre Rechte umfassend vertei­digen können. Bei größeren Unter­nehmen unter­stützen wir deren Rechts­ab­teilung oder IP Taskforce bei der Koordi­nation inlän­di­scher und auslän­di­scher Maßnahmen in diesem Zusammenhang.

Der Schutz von Ideen, Know-How und Erfin­dungen, deren Vertei­digung, Verwertung und Verkauf bedarf immer vertrag­licher Gestal­tungen, die sehr indivi­duell und detail­liert sind und zukünftige Entwick­lungen vorher­sehen und ermög­lichen. Hier können unsere Mandanten auf unsere Erfah­rungen aus verschie­denen Vertrags­ver­hand­lungen mit unter­schied­lichen Unter­nehmen in verschie­denen Branchen zurückgreifen.

Eine profes­sio­nelle Vertrags­prüfung und Vertrags­ge­staltung ermög­licht unseren Mandanten eine faire Zusam­men­arbeit mit ihren Vertrags­partnern, vermeidet Strei­tig­keiten und ist zukunftssicher.

Auch bezüglich des Produkt­de­signs gibt es regel­mäßig „Produkt­pi­ra­terie“. Innovative und erfolg­reiche Designs werden leider schnell kopiert und dann regel­mäßig billiger angeboten. 

Wir beraten unsere Mandanten bei der Bekämpfung von Produkt- und/oder Marken­pi­ra­te­rie­fällen und gehen unter Nutzung der umfang­reichen Rechte auf Grundlage deutscher und europäi­scher Gesetz­gebung gegen Plagiate vor. So kann die Ware z.B. durch Zollbe­schlag­nah­me­ver­fahren aus dem Verkehr und die Verant­wort­lichen für den Schaden zur Rechen­schaft gezogen werden. Gerade diese Fälle bedürfen eines hohen Maßes an Zusam­men­arbeit mit unseren Mandanten, um auch einen inten­siven und schnellen Infor­ma­ti­ons­fluss zu sichern. Gleich­zeitig stehen wir diesbe­züglich regel­mäßig mit den zustän­digen Behörden z.B. dem Zoll oder der Staats­an­walt­schaft in Kontakt und können die Rechte unserer Mandanten effizient durchsetzen.

Eine IP Due Diligence kann in verschie­denen Situa­tionen erfor­derlich werden. So sind Inves­toren am Wert ihrer Inves­tition inter­es­siert oder bei Firmen­über­nahmen sind Synergien und Entwick­lungs­op­tionen relevant.

Aus unserer Erfahrung sind IP Due Diligences wichtig für den Entschei­dungs­prozess, oft zeitkri­tisch und es ist nur ein einge­schränktes Budget eingeplant.

Unter diesem Aspekt führen wir für Sie eine fokus­sierte, quali­tativ hochwertige Due Diligence durch und konzen­trieren uns dabei auf folgende 4 Kernbereiche:

  1. Bewerten der allge­meinen Stärken und Schwächen eines Schutzrecht-Portfolios;
  2. Heraus­ar­beiten der kriti­schen Schutzrechte;
  3. Bewerten der Stärke der kriti­schen Schutz­rechte unter Berück­sich­tigung der jewei­ligen Rechtsordnungen;
  4.  freedom to operate Analyse hinsichtlich der Projektziele.

Ergänzt wird unsere fundierte juris­tische Bewertung, soweit erfor­derlich, auch durch eine wirtschaft­liche Bewertung, wobei wir in diesen Fällen mit spezia­li­sierten Wirtschafts­prüfern zusammenarbeiten.

98,3 der briti­schen Designen haben Erfahrung mit Designverletzungen

Auch wenn uns die Britten demnächst verlassen, ist eine Unter­su­chung des briti­schen Amtes für geistiges… [weiter­lesen]

BGH: Design­schutz eines Kinder­wagen I

Der I. Zivil­senat des Bundes­ge­richtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 28. September 2011 durch… [weiter­lesen]